Nichtbeteiligung der VP (Kirche)

Elkchen, München, Sunday, 03.05.2009, 06:19 (vor 5472 Tagen)

Lieber Herr Semmler,
wieder gibt es bei kirchens ein Problem. Die Landesstellenplanung soll neu konzipiert wrden. Die Beteiligung des Geschäftsführenden Ausschusses der Gesamtmitarbeitervertretung geht klar - mir wird sie verweigert. Von diesem Schreiben unserer Leitung an die Vorsitzende wurde mir kein Abdruck zugestellt - den Sachverhalt erfuhr ich per Telefon von der Vorsitzenden.
Ich nehme zur Zeit die Rechte der Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr, da bei den angegliederten Werken und Diensten nirgendwo 5 oder mehr Personen schwerbehindert sind.
Wir haben Montag und Dienstag einen Klausurtag der Gesamtmitarbeitervertretung wo die Vorsitzende mir das Schreiben in Kopie mit der Begründung (es wurde eine Ausführungsbestimmung gefunden, die meine Nichtbeteilung verhindert kann) geben wird.
Vorab habe ich beim Vorsitzenden Richter unseres Kirchengerichts angefragt, wie ene Klage einzureichen ist. Er versteht es schon so, dass das SGB IX auch bei Kirchens anzuwenden ist und wenn ich die Begründung vorliegen habe, diese nochmals prüfen zu lassen und ansonsten auf Mitbeteiligung zu klagen. Wie sieht es da mit den Kosten aus (denn die Vorsitzende überlegt noch, ober der Geschäftsführende Ausschuss meine Beteiligung einklagen soll oder ich).
Vielen Dank für kleine Rückenstärkung.
Elkchen

Nichtbeteiligung der VP

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 03.05.2009, 10:28 (vor 5472 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elke,

» mit der Begründung (es wurde eine Ausführungsbestimmung gefunden, die
» meine Nichtbeteilung verhindert kann) geben wird.
Lass dir doch diese Ausführungsbestimmung zeigen.

» Wie sieht es da mit den Kosten aus (denn die
» Vorsitzende überlegt noch, ober der Geschäftsführende Ausschuss meine
» Beteiligung einklagen soll oder ich).

Einklagen musst du aber selbst.
Regelungen dazu und zum Beschlussverfahren und den Kosten finden sich (wie fast alles) unter A-Z:
http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

PS: Bitte nicht mich persönlich anschreiben, denn dann meinen die anderen, sehr kompetenten Mitlesenden, dass sie nicht antworten dürfen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Nichtbeteiligung der VP

Elkchen, München, Sunday, 03.05.2009, 12:26 (vor 5471 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Herr Semmler,
sorry, aber kirchliches Recht ist ja immer so spezifisch deshalb hab ich mich direkt an Sie gewandt.:flower: Natürlich werde ich morgen mir diese Ausführungsbestimmungen ansehen und dann noch berichten wie wir weiter verfahren werden. Gut dass ich von der Vorsitzenden der GMV den Rücken bestärkt bekomme. Dann ist es wohl besser ich klage wenn die Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind bei der Mitarbeitervertretung der Evang. -luth. Kirche sieht es anders aus die haben nicht so einen Einfluss wie Personal- oder Betriebsräte, da meistens auch Pfarrer sich haben reinwählen lassen was ich persönlich kontraproduktiv finde.
Schönen Sonntag noch
Elkchen

Nichtbeteiligung der VP

hackenberger, Sunday, 03.05.2009, 12:42 (vor 5471 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elke,

falls Du nicht als Gewerkschaftsmitglied auf die Unterstützung der Gewerkschaft hier zurückgreifen kannst, also auch beim beschreiten des Klageweges, kannst Du dich auch einmal an den VdK wenden und dort um Unterstützung anfragen.

Der VdK hat sehr oft gemeinsam mit dem Integrationsamt gemeinsame Arbeitgruppen für SchwbV. Er hat auch Fachanwälte für Sozial-/ Arbeitsrecht. Diese kann man dann auch beim Einleiten/ beschreiten des Rechtsweges um Unterstützung anfragen.

Ein erster Weg kann auch das Abmahnen des AG, des zuständigen SB beim AG sein, mit Hinweis auch bei weiteren Missachtung der Beteiligungsrechte gem. § 95 (2), nicht nur gegen den AG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren sondern auch gegen den zuständigen SB persönlich Bußgeldverfahren gem. § 156 (1) Satz 9 SGB IX einzuleiten.

Aber der beste Weg, ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Nur eines ist sher wichtig, man darf nicht nur immer "auf rechtliche Schritte hinweisen, man muss sie dann auch einmal umsetzen"! Denn sonst wird man auf Dauer nicht ernst genommen.

Nichtbeteiligung der VP

Elkchen, München, Sunday, 03.05.2009, 18:25 (vor 5471 Tagen) @ hackenberger

Gerne würde ich in einer Gewerkschaft beitreten aber das dürfen wir nicht. Die ELKB arbeitet nicht mit einer Gewerkschaft (Verd.i ist ja sehr interessiert, ass sie endlich auch bei uns mitmischen aber keine Chance.
Es gibt zar einen VDKM (Verband der kirchlichen Mitarbeiter) (in Bayern) aber da bin ich sehr kritisch hier mehr zu erläutern möchte ich nicht auch wegen Schweigepflicht - wir dürfen ja z. B. nicht streiken oder ähnliches. Danke für den Hinweis.Aber das bei uns alles anders läuft erklärt ja auch das Kirchliche Gericht wir gehen vor kein Arbeits- oder Sozialgereicht außer bei Kündigungen.
Elkchen

Nichtbeteiligung der VP

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 04.05.2009, 13:23 (vor 5470 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elkchen,

» Gerne würde ich in einer Gewerkschaft beitreten aber das dürfen wir nicht.
Das kann nicht stimmen, denn auch die ev. Kirche hält sich ans Grundgesetz (Koalitionsfreiheit).
Siehe auch hier

» Die ELKB arbeitet nicht mit einer Gewerkschaft (Verd.i ist ja sehr
» interessiert, ass sie endlich auch bei uns mitmischen aber keine Chance.
Stimmt auch nicht - siehe hier:

» wir dürfen ja z. B. nicht streiken oder ähnliches.
Stimmt auch nicht - siehe hier:

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Nichtbeteiligung der VP

Elkchen, München, Wednesday, 06.05.2009, 07:37 (vor 5469 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

So das sind ja gute Argumente nur die verfasste Kirche mußte leider die Diakonie gehen lassen. Die haben einen anderen Tarifvertrag und sind eigenständig.
Nach dem Staatskirchenrecht des Grundgesetzes ermöglicht die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrecht den Kirchen, den Dienst der ihnen zugeordneten Einrichtungen nach ihrem bekenntnismäßigen Verständnis zu regeln. Deshalb haben wir auch einen einges Gericht habe ich ja oben schon gesschrieben. Dabei handelt es sich nicht, um eine Priviligierung sondern es geht um die Offenhaltung einen eigenen Weges in der nach dem Grundgesetz freiheitsrechtlich ausgerichteten Arbeitsverfassung.
Also bitte glaube mir es ist so wie ich es geschrieben habe.
Elkchen

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