Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Wednesday, 27.05.2009, 10:41 (vor 5447 Tagen)

Guten Tag,

meine Stellverteterin musste, wegen Arbeitsüberlastung in ihrem eigentlichen Beruf, von ihrem Amt zurücktreten.
Da wir nur einen Stellverteter gewählt hatten, ergibt sich jetzt die Frage was zu tun ist.
Im kirchlich,-diakonischen Bereich werden die SBV bereits von Januar - April 2010 gewählt.
Meine Fragen nun:
Wer muss die Neuwahl zum Stellverteter initiieren >
Kann ich als Vertrauensperson auch alternativ die komplette Neuwahl vorverlegen >
Kann die Dienststellenleitung solch eine Wahl verhindern >

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ?

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 11:17 (vor 5447 Tagen) @ sbv

Guten "sbv",

» meine Stellverteterin musste, wegen Arbeitsüberlastung in ihrem
» eigentlichen Beruf, von ihrem Amt zurücktreten.
Das ist schade, sollte/ müsste eigentlich auch nicht sein, da Mandatsarbeit Vorrang hat und der AG hier die für die Mandatsarbeit notwenigen Zeiträume schaffen müsste. Also entsprechende Entlastung von der arbeitsvertraglich geschuldetetn Arbeit.

» Da wir nur einen Stellverteter gewählt hatten, ergibt sich jetzt die Frage
» was zu tun ist.
Normaler wiese ist es in solchen Fällen so, dass die SchwbV sofern einfaches Wahlverfahren rechtlich (s. SchwbVWO) möglich ist zu einer Wahlversammlung zur Wahl der Stellvertreter einläd. Dort wird dann der/ die Stelli gewählt.

Bei Kirchen gelten ja leider teils besondere Regelungen. Schaue einmal hier "Kirche". Es gibt hier u.a. auch eine Broschüre "Wahlleitfaden von ver.di (Evangelisch)"

» Kann ich als Vertrauensperson auch alternativ die komplette Neuwahl
» vorverlegen >
Grundsätzlich ja, dazu müsstest Du aber Dein Mandat niederlegen. Ob dieses sinnhaft ist>>

» Kann die Dienststellenleitung solch eine Wahl verhindern >
Nein!

» Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Bitte schön ;-)

Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ?

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Wednesday, 27.05.2009, 15:19 (vor 5447 Tagen) @ sbv

Hallo Herr Hackenberg,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Trotzdem habe ich noch einige ergänzende Fragen:

Wenn ich jetzt Neuwahlen ansetze, sparen wir uns diese Wahlen im Frühjahr 2010.
Muss ich als Vertauensperson vorher zurücktreten, und wem gegenüber muss ich ggfs. diesen Rücktritt erklären >

Wie ist der § 96 SGB IX in diesere Hinsicht zu verstehen >

Vielen Dank und freundliche Grüße

Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ?

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 15:49 (vor 5447 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

» vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Bitte gern, noch eine kleine Bitte; gönnen Sie meinem Namen doch bitte am Ende das "er" noch. ;-)

» Wenn ich jetzt Neuwahlen ansetze, sparen wir uns diese Wahlen im Frühjahr 2010.
Sofern zum Regelwahltermin die gewählte SchwbV weniger als 12 Monate im Mandat/Amt ist wird nicht neu gewählt. Dann verlängert sich die Wahlperiode in diesem Fall entsprechend.

» Muss ich als VP vorher zurücktreten, und wem gegenüber muss ich ggfs. diesen Rücktritt erklären>
Ja, formeller Rücktritt durch Erklärung und Bekanntgabe an die Wähler auch gegenüber dem AG. Dann haben sie aber vorübergehend keine SchwbV. Es müssten dann die Neuwahlen gem. der gesetzlichen Regelung erfolgen. Daher sehe ich einen solchen Schritt nicht als zweckmäßig an.

» Wie ist der § 96 SGB IX in diesere Hinsicht zu verstehen >
Sie haben nach dem Rücktritt, der mit der Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber rechtlich wirksam wird, keine Rechte gem. § 96 SGB IX mehr. Weiter hat der AG dann bis zur Neuwahl auch keine Pflichten aus § 95 SGB IX mehr zu beachten, da es ja zeitweise keine SchwbV gibt.

Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ?

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Wednesday, 27.05.2009, 16:23 (vor 5447 Tagen) @ hackenberger

Entschuldigung Herr Hackenberger:-D ,

ich muss noch einmal nachfragen:
Ist folgender Weg machbar:

Ich erkläre am 28.05.09, zum 30.06.09, meinen Rücktritt und setze am 12.06.09 die Wahlversammlung an.
Das bedeutet, dass die alte SBV nahtlos in die neue SBV übergeht.
Oder nicht >>

Viele Grüße

Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ?

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 16:27 (vor 5447 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

» Ich erkläre am 28.05.09, zum 30.06.09, meinen Rücktritt und setze am
» 12.06.09 die Wahlversammlung an.
» Das bedeutet, dass die alte SBV nahtlos in die neue SBV übergeht.
» Oder nicht >>
Ja, sofern kirchenrechtlich dem nichts entgegen steht. Doch den Sinn kann ich weiter nicht verstehen/ erkennen.

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