Teilnahme an Arbeitsgerichtsprozessen (Allgemeines)

Jürgen Wintjen @, Friday, 08.11.2002, 07:34 (vor 7812 Tagen)

Hallo Liebe Mitstreiter.
In meiner Eigenschaft als Vertrauensperson für
Schwerbehinderte wollte ich "dienstlich" auf Wunsch
der betroffenen Kollegin als pers. Vertrauensperson an
einem Kündigungsschutzprozess teilnehmen. Der
Arbeitgeber veweigerte die dienstliche Teilnahme mit
der Begründung, es legen keine dienstl. Belange vor.
Ich war der Auffassung, dass die
Schwerbehindertenvertretung gem § 95 SGB IX teilnehmen
darf, da hier ja noch ein schwebendes Verfahren läuft
(Kündigung noch nicht rechtswirksam). Bei
Einstellungsgesprächen sind wird ja auch zu
Beteiligen, obwohl es sich noch nicht um fest
eingestellte Personen handelt. Letzlich habe ich erst
einmal als Privatperson am Prozess teilgenommen. Wer
hat ähnliches erlebt oder hat Unterlagen der
Rechtssprechung in einem solchen Fall.

Re: Teilnahme an Arbeitsgerichtsprozessen

Sabine Daubitzer @, Sunday, 17.11.2002, 19:37 (vor 7803 Tagen) @ Jürgen Wintjen

Auch "Hallo",
ich suche schon seit Stunden im Internet, um Deine
Anfrage beantworten zu können. Zum Glück habe ich so
einen Fall noch nie erlebt (war bei uns problemlos
möglich) und leider habe ich keine passende
Rechtsprechung gefunden. Über sämtliche
Teilnahmerechte der Schwerbehindertenvertreter gibt es
Gerichtsurteile, bloß diesbezüglich kann ich nichts
finden.
Ich persönlich würde versuchen über diesen Weg
reinzukommen: Laut § 95 (Aufgaben der SchwbV) bist Du
verpflichtet "darüber zu wachen, dass die zugunsten
schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze,
Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder
Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber
nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden
Verpflichtungen erfüllt werden". Zur Erfüllung Deiner
Aufgaben bist Du freizustellen.
Jetzt kommt es darauf an, ob Du Deine Freistellung mit
der Überwachung begründen kannst. Im Klartext: Wenn
der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigt bzw.
ein Kündigungsschutzprozess läuft, kann es ja sein,
dass der AG Gesetze, Verordnungen usw. nicht einhält.
Hier wären nähere Einzelheiten von Bedeutung.

Sorry, mehr kann ich im Moment nicht sagen. Falls ich
noch etwas finde, melde ich mich nochmal.
Gruß
Sabine Daubitzer


> Hallo Liebe Mitstreiter.
> In meiner Eigenschaft als Vertrauensperson für
> Schwerbehinderte wollte ich 'dienstlich' auf Wunsch
> der betroffenen Kollegin als pers. Vertrauensperson
an
> einem Kündigungsschutzprozess teilnehmen. Der
> Arbeitgeber veweigerte die dienstliche Teilnahme mit
> der Begründung, es legen keine dienstl. Belange
vor.
> Ich war der Auffassung, dass die
> Schwerbehindertenvertretung gem § 95 SGB IX
teilnehmen
> darf, da hier ja noch ein schwebendes Verfahren läuft
> (Kündigung noch nicht rechtswirksam). Bei
> Einstellungsgesprächen sind wird ja auch zu
> Beteiligen, obwohl es sich noch nicht um fest
> eingestellte Personen handelt. Letzlich habe ich
erst
> einmal als Privatperson am Prozess teilgenommen. Wer
> hat ähnliches erlebt oder hat Unterlagen der
> Rechtssprechung in einem solchen Fall.
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