Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

christian @, Sunday, 10.11.2002, 20:24 (vor 7809 Tagen)

Hallo hab da ne Frage zu Wahlrecht zur
SCHWERBEHINDERTEBVERTRETUNG der Rehabilitanden in
bbw´s.Mir liegt ne Info vor,dass die in
kath.Einrichtungen nicht so ist-hab jemand ne Ahnung da
drüber>>
antworten bitte an email: fam.id@t-online.de

Re: Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 11.11.2002, 07:31 (vor 7808 Tagen) @ christian

Schwerbehinderte Rehabilitanten steht ein Wahlrecht
zur Schwerbehindertenvertretung zu!

Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.06.2001
entschieden, dass schwerbehinderte Rehabilitanten ein
Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung zusteht.

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Von dem Arbeitgeber wird ein Berufsbildungswerk
betrieben. Es werden dort behinderte Jugendliche
beruflich gefördert und ausgebildet. Bei einer Wahl
der Schwerbehindertenvertretung beteiligte der
Wahlvorstand nicht nur die schwerbehinderten
Arbeitnehmer, sondern als Wahlberechtigte auch die
schwerbehinderten Rehabilitanten.

Von dem Arbeitgeber wurde diese Wahl beim
Arbeitsgericht angefochten mit der Begründung, dass
die Rehabilitanten für die Wahl der
Schwerbehindertenvertretung nicht wahlberechtigt seien.
Der Arbeitgeber blieb in allen Instanzen erfolglos.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass
schwerbehinderte Rehabilitanten an der Wahl der
Schwerbehindertenvertretung als Wahlberechtigte
teilnehmen können. Sie gehören zu den im Betrieb
beschäftigten Schwerbehinderten im Sinne von § 24 Abs.
2 Schwerbehindertengesetz (ab 01.07.2001 § 94 Abs. 2
SGV IX).

Begründet wurde dies damit, dass sich dies sowohl aus
dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes, aus Sinn
und Zweck der Vorschrift sowie aus der
Gesetzesgeschichte ergäbe. Zur
Schwerbehindertenvertretung allerdings seien die
Rehabilitanten nicht wählbar.

BAG, Beschluss vom 27. Juni 2001, Az. 7 ABR 50/99

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