Versammlung (Versammlung)

MarioSchuette, Dortmund NRW, Tuesday, 13.10.2009, 10:48 (vor 5907 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen,

habe da Mal ein oder zwei Fragen.

Ich bin seit etwa einem Jahr SBV und möchte jetzte eine Versammlung einberufen.
Wie lange muß der Aushang dafür hängen> Was solte ich bzw muß ich für Themen angehen.
Das andere ist, wir sind ein reiner Nachtschichtbetrieb. Deshalb wird die Versammlung vor Schichtbeginn sattfinden und keine Störung im Betrieb zu haben. Ist diese Zeit arbeitszeit die auf ein Stundenkonto geschrieben werden darf oder muss die Zeit vergütet werden>

Desweiteren. EIn MA von uns ist gleichgestellt. Er würde im Betrieb gerne einen leichteren Arbeitsplatz bekommen (den es auch durchaus gibt) gibt es da eine rechtliche Grundlage das er dorthin versetzte werden kann>

Würde mich über Eure Hilfe freuen.

Mario

Versammlung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 15.10.2009, 10:44 (vor 5905 Tagen) @ MarioSchuette

Hallo Mario,
viele Antworten zur Versammlung würde dir die Suchfunktion liefern. :-(

» Ich bin seit etwa einem Jahr SBV und möchte jetzte eine Versammlung einberufen.
Super. Find ich Klasse. :-)

» Wie lange muß der Aushang dafür hängen>
So lange, dass alle davon erfahren können. Persönliche Einladung wäre allerdings sinnvoller. Dazu gibt es keine Fristen.

» Was solte ich bzw muß ich für Themen angehen.
Das kommt auf euere betrieblichen Aspekte an. Es gibt keine Vorschriften. Nur parteipolitisches ist tabu.

» Das andere ist, wir sind ein reiner Nachtschichtbetrieb. Deshalb wird die
» Versammlung vor Schichtbeginn sattfinden und keine Störung im Betrieb zu
» haben. Ist diese Zeit arbeitszeit die auf ein Stundenkonto geschrieben
» werden darf oder muss die Zeit vergütet werden>
Teilnahe an der SBV-Vers. ist Arbeitszeit. Das Gesetz sagt aber, dass die Versammlung grundsätzlich während der Az stattfinden soll.

PS: Bitte dein Profil vervollständigen

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion