nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter (Stellvertreter/in)
Eine Nachfrage habe ich noch, die mir gerade in den Sinn kam:
Inwieweit darf ich Betriebsratsinformationen weitergeben (sowohl mündlich als auch schriftlich), wenn ich weiß, dass ich selbst zu BR-Sitzung gehe und keinen Stellvertreter benötige>
Oder anders gefragt: Wieviel Vertrauliches dürfen die beiden Stellvertreter wissen>