nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter (Stellvertreter/in)

hackenberger, Wednesday, 09.12.2009, 17:06 (vor 5276 Tagen) @ Hugo

Hallo Hugo,

der Stellvertreter muss in der Lage sein im Verhinderungsfall die Tätigkeiten wahrzunehmen. Weiter hast Du ja alle Unterlagen auch Protokolle im SchwbV-Büro. Der Stelli kann dann dort im Rahmen seiner Mandatswahrnehmung auch alles lesen.

Man sollte aber immer auch sensibel mit Daten umgehen. Oftmals werden gerade in BR-Sitzungen auch Themen behandelt, bei welchen man dort beschließt, weil es „noch nicht ausgegoren ist“ dieses im kleinen Kreise zu behalten. Als SchwbV sollte man hier nicht dagegen handeln, denn sonst könnte das Verhältnis gestört werden.

Also, einfach die Stelli bezügl. Der Informationen so behandeln wie der BR die Ersatzmitglieder, dann bekommt man zu mindest mit dem keine Probleme.


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