Arbeitgeberinitiierte Arbeitsgruppe (Sitzung)

hackenberger, Thursday, 11.02.2010, 19:02 (vor 5211 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

wenn es eine ArbGr ist welche der AG eingesetzt hat, musst Du dich an den AG wenden. Denn dann ist er der "Eigner" und "Einlader".

Du kannst und solltest den AG auch darauf ansprechen, dass die Teilnahme ggf. die Umsetzung von Themen erleichtert/ vereinfacht, da ja dann die SchwbV die notwendigen und ihr zustehenden Infos hätte. Also die Rechte aus § 95 Abs. 2 SGB IX einfacher eingehalten werden können.

Auch bitten, dass man der SchwbV auch das Protokoll der Veranstung von heute zukommen lässt.

PS: Man hätte das Thema Teilnahme auch heute schnell telefonisch oder in persönlichem Gespräch klären können.

Was Du verhindert an der reguläre BR Sitzung teilzunehmen>>

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Man sollte auch prüfen, ob es sich hier in Wirklichkeit nicht um ein sog. Monatsgespräch mit dem Plenum des Betriebsrats gem. § 74 BetrVG (bzw. entsprechende §§ der PersVG, dort gibt es auch die Erörterungsgespräche) handelt, wofür hier einiges spricht. Dann hätte es keiner Einladung bedurft, da SBV kraft Gesetzes hinzuzuziehen ist (§ 95 Abs. 5 SGB IX).

Dabei ist es völlig belanglos für das SBV-Teilnahmerecht, ob die Initiative für die Besprechung vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat ausgeht. Auch ist es gleichgültig, ob dabei schwerbehindertenrechtliche Angelegenheiten behandelt werden oder nicht. Es kommt rechtlich auch nicht auf die Bezeichnung für diese Treffen an wie etwa "Gruppengespräch", "Monatsgespräch", "Erörterungsgespäch" oder unter welchem kreativen Etikett auch immer.

Kontextlinks:
SBV-Teilnahmerecht an gemeinsamen Besprechungen mit dem Arbeitgeber
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5004#p5103
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=947#p958
www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html


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