Zusatzurlaub nach unterschriebenem Aufhebungsvertrag (Zusatzurlaub)
Hallo Bernhard,
ein gg AN hat in seinem Aufhebungsvertrag seinen Verzicht auf weitere Ansprüche, und damit auch offene Urlaubsgeldansprüche, schriftlich erklärt.
Gilt das auch für den Zusatzurlaub , wenn der AN rückwirkend die SB-Eigenschaft anerkannt bekommt>
Im vorliegenden Fall wurde der GdB von 30 auf 40% hochgesetzt, aber nach laufendem Einspruch
ist ein GdB von 50-60 rückwirkend zum Novenber 2008 wahrscheinllich.
Viele Grüße
Paco de Colonia