Zusatzurlaub nach unterschriebenem Aufhebungsvertrag (Zusatzurlaub)
Hallo Bernhard,
danke für die schnelle und fundierte Antwort.
Der sb AN hat den Aufhebungsvertrag während seiner lang anhaltenden AU
unterschrieben, es kam somit erst zu gar keiner Freistellungsphase mit der Urlaubsansprüche abgegolten wurden.
Viele Grüße
Paco