Rückwirkender Anspruch (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 26.07.2010, 18:03 (vor 5050 Tagen) @ Thorsten2010

Hallo Torsten,

Grundsatz ist, dass der Behinderte im betreffenden Urlaubsjahr/ Antragsjahr beim AG den Zusatzurlaub geltend gemacht hat.

Nur dann kann ein Übetragungsanspruch entstehen. Ist dieser entstanden,
gilt hier das Gleiche wie beim "normalen" Urlaub.

Kontextlinks:
Zusatzurlaub
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5199#p5202]Forumsbeitrag[/link]


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