Terminabsprache Sitzungen Ausschüsse Monatsgespräche (Sitzung)

Blessing, Bundesweit, Thursday, 05.08.2010, 17:17 (vor 5036 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

Vielen Dank für die superschnelle Antwort.

» behindertenbedingte Nichtreisefähigkeit als Verhinderungsgrund kenne ich
» bisher nicht, kann ich mir auch nur schwer vorstellen, denn er muss ja auch
» in die Arbeit. Ggf. benötigt er halt für die Reisen egal ob Mandats- oder
» sonstige Dienstreisen Begleitung usw.

Auswärtiges Schlafen ist wegen entsprechendem Beatmungsgerät nicht möglich und das lässt sich bei Terminen mit Entfernung zwischen Freiburg und Hamburg nicht immer an einem Tag machbar. Zudem tagt z.B. der GPR 3 Tage am Stück.

» Hier ist leider das alte Problem, auf welche ich schon so oft hingewiesen
» habe, dass man zu weinige Stelli gewählt hat. Sonst könnte man hier den
» nächsten Stelli einsetzen.

Seh ich genauso, nur kann man nur Stellv. wählen, die auch kanditieren und bereit dazu sind. Hier bin ich seit 2006 in ständiger Überzeugungsarbeit und finde, dass ich mittlerweile doch etwas erreicht habe. War über 3 Jahre ohne Stellvertretung.

» Hier hat unerlaubte/ strafbare Einflussnahme auf die Wahl stattgefunden.
» Das wäre ein dringendes Gespräch mit dem Vorgesetzen unter Einbeziehung des
»A G und des BASchwb
»
angebracht. Man sollte den AG auffordern hier den Vorgesetzen auf
» das Gesetz nachdrücklich hinzuweisen und auch darauf, dass er dieses zu
» unterlassen hat. Man sollte weiter darauf hinweisen, dass beim nächsten
» Versuch der gesetzwidrigen Einflussnahme oder Behinderung der Mandatsarbeit
» entsprechende rechtliche/strafrechtliche Schritte eingeleitet würden.»

Bereits geschehen - Es gab bereits ein ernsthaftes Gespräch des obersten Vorstandes (AG) und der direkten Vorgesetztenseite.

» Warum erst im Herbst, warum nicht sofort. Es gehört zu den Aufgaben der
» GSchwbV/HSchwbV in Betrieben/Ämtern in welchen keine SchwbV besteht eine
» Wahl aber möglich wäre, ggf. auch durch Zusammenfassung von naheliegende
» Betrieben/ Ämtern welche alleine nicht wahlfähig sind § 94 Abs. 1 Satz 4
» SGB IX hinzuwirken. Dieses nicht nur zu den Regelwahlzeiten, sondern auch
» innerhalb der Wahlperioden sofern es möglich ist.

Die Suche und Überzeugungsarbeit für Kandidaten und Wahlvorstand sind am laufen. Zudem bin ich da bei meheren Dienststellen dabei und es wimmelt nicht an Freiwilligen - im Gegenteil. In einigen Dienststellen muss das förmliche und somit zeitaufwendigere Wahlverfahren angewendet werden.
Und nicht zuletzt muss es in die sonstigen Termine passen. Außerdem hatte ich seit 6 Monaten keinen Urlaub nehmen können (fusionsbedingt und auch wegen PR- und SBV-Wahlen).
Aus all diesen Gründen und in Absprache mit PR-Gremien und AG ist der Termin Herbst zu rechtfertigen. Ich bin der erste, der sich um Verstärkung freut.

Zum Schluss aber noch mal vielen dank für die schnelle und kompetente, nachvollziehbare Antwort.

--
Freundlich grüßt Blessing


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