Sitzungsverweis (Sitzung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 31.10.2010, 08:16 (vor 4949 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

das Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen ist in den Gesetzen (§ 95 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 32 BetrVG) ausdrücklich nicht beschränkt auf SBV-Angelegenheiten. Eine derartige Beschränkung müsste im Gesetz selbst drinstehen.
Damit begeht ein BR mit einem "Sitzungsverweis" nicht nur einen Verstoss gegen die Rechte der SBV, sondern auch einen schweren Pflichtverstoss ggü. seinen Pflichten aus dem BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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