Sitzungsverweis (Sitzung)

hackenberger, Sunday, 31.10.2010, 09:05 (vor 4949 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

noch folgenden Hinweis. Sollte der BR wieder einmal rechtsmäßig dieses versuchen, einfach auf die Rechtslage hinweisen und auch darauf, dass er einen groben Pflicht-/ Gesetzesverstoß begeht und Du daher hier Dein Recht der uneingeschränkten Teilnahme weiter wahrnehmen würdest. Weiter aber als SchwbV wegen Mandatsbehinderung oder den Versuch dieser einen Anwalt zur weiteren Veranlassung der [link=https://public.akademie.wolterskluwer.de/>class=inc/ui/products/CProductShow&productId=132&productHierarchyId=180]Umsetzung/ Durchsetzung Deiner Rechte[/link] hinzuziehen/ beauftragen würdest. Hier ggf. dann auch das Zugangsrecht per einsweiliger Verfügung (Beschlussverfahren) zu sichern.

Sollte man Dich dann doch aus dem Raum (der Sitzung drängen) kannst und solltest Du Dir überlegen die dann noch, ohne Deine (SchwbV) Teilnahme gefassten Beschlüsse gem. § 95 Abs. 4 SGB IX aussetzen. Dann muss der BR diese in einer neuen Sitzung innerhalb von 7 Tagen erneut beraten und beschließen.

PS: bei Antworten im Forum bitte den Hinweistext der dann immer über dem Textfeld angezeigt wird "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen" beachten. Denn sonst werden die Beiträge unnötig lang.

Für die Teilnehmer aus den Geltungsbereichen der verschiedenen Personalvertretungsgesetzen der Hinweis auch in diesen gibt es den dem § 32 BetrVG vergleichbaren §§ zum Teilnahmerecht. Findert man auch alles wie fast immer unter A-Z.

Kontextlinks:
[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Teilnahmerecht]SBV-Teilnahmerecht[/link]
Fachlexikon Behinderung & Beruf


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