Aufgabenbereich (Stellvertreter/in)

Fred, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.11.2010, 10:57 (vor 4941 Tagen)

Guten Morgen,

als erneut gewählter Vertrauensmann kommen nach der Firmenfusion dunkle Wolken am Himmel. :-( Es geht um den Aufgabenbereich des Stellvertreters. Habe Paragraf 94 SGB IX gelesen und nun folgende Frage: Jeder Schwerbehinderte kann sich seinen Gesprächspartner auswählen. Der Betriebsrat meint, wenn der Schwerbehinderte nur den Betriebsrat sprechen möchte und keinen SBV dabei haben möchte, ist das OK. Nun wird der Stellvertreter verlangt und mir geht das nichts mehr an, so der Betriebsrat. Die Verfügungsgewalt hat der Stellvertreter. Wohl bemerkt - ich bin nicht abwesend. Der Betriebsrat teilte mir mit, das ich jetzt den Raum verlassen soll, da das allein nur den Stellverteter betrifft, da dieser ja verlangt wurde. Kurze Vorgeschichte: Vor der Fusion und bis zur Wahl 2 SBV ohne Stellvertreter. Ab 01.12.10 bin ich der Vertrauensmann und der vormals SBV ist nun mein Stellvertreter. Es ist nachvollziehbar, das die Schwerbehinderten den "noch" SBV besser kennen wie mich und ihn als Gesprächspartner haben möchten. Kann der gesamte Vorgang ohne mein Wissen durchgeführt werden, nur weil mein Stellvertreter an diesen Gesprächen teilnimmt> :-(

Danke der Antwort und mit bestem Gruß Fred


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