Stellvertreter hält sich nicht an Absprachen (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 06.01.2011, 11:45 (vor 4883 Tagen) @ Josch

Hallo Josch,

klar, Absprachen sollten sein und sind auch nicht unwichtig. Doch der Stelli vertritt die VPSchwb mit ALLEN Rechten und Pflichten. Bedeutet auch. auch der Stelli ist im Mandat wie die VPSchwb nicht weisungsgebunden sondern nur dem SGB IX und ihrem Gewissen verpflichtet.

Weiter, das Amt bzw. die Amtszeit, also auch Dauer und ggf. Verlust des Mandats, der VPSchwb und auch der Stelli ist im § 94 Abs. 7 SGB IX abschließend geregelt.

Was Du hier ansprichst, wäre der Satz 5 des § 94 Abs. 7 SGB IX. Doch in dem hier geschlidderten sehe ich erst einmal keinen Grund welchem diesem entsprechen würde. Anders nur, wenn sie vorsätzlich den Schwerbehinderten schaden wollte und man dieses auch belegen kann. Es hilft also nur reden, reden, reden und aber auch zu akzeptieren, dass Andere ggf. Dinge anders sehen.

Deine Annahme besagt ja indirekt aber weiter auch, dass Du dem BR unterstellst Beschäftigten oder gar Schwerbehinderten schaden zu wollen bzw. dieses zu tun. Denn der BR hat ja dieses alles, zu mindest mehrheitlich, beschlossen. Dieses kann ich mir einfach nicht vorstellen.


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