Vertretung der Vertrauensperson in PR-Sitzung (Sitzung)

Toni, Freistaat Bayern, Monday, 10.01.2011, 09:39 (vor 4866 Tagen)

Liebe Kollegen,

bei meiner Fragestellung bin ich mir durchaus bewußt, dass dieses Thema
hier in diesem Forum des öfteren bereits erörtert wurde.
(Die Suchfunktion wurde verwendet; jedoch findet sich meines Erachtens
keine klare, eindeutige und rechtsverbindliche Antwort.)

Dennoch hier meine "banale" Frage:

Kann die Vertrauensperson im Falle der eigenen Verhinderung selbst bestimmen,
welcher ihrer Stellvertreter sie bei einer Personalratssitzung vertritt >

Wenn ja : ok !

Wenn nein: Ist die Reihenfolge gesetzlich vorgeschrieben >
und
Wie lautet diese gesetzliche Vorschrift >

Hintergrund:
Der PR versucht Einfluss darauf zu nehmen, welcher Vertreter der Vertrauens-
person an den Sitzungen teilnimmt und welcher nicht.

Für Eure zahlreichen Antworten/Stellungnahmen/Meinungen freue ich mich.

Liebe Grüße
Adviser:-)


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