Vertretung der Vertrauensperson in PR-Sitzung (Sitzung)
Liebe Kollegen,
bei meiner Fragestellung bin ich mir durchaus bewußt, dass dieses Thema
hier in diesem Forum des öfteren bereits erörtert wurde.
(Die Suchfunktion wurde verwendet; jedoch findet sich meines Erachtens
keine klare, eindeutige und rechtsverbindliche Antwort.)
Dennoch hier meine "banale" Frage:
Kann die Vertrauensperson im Falle der eigenen Verhinderung selbst bestimmen,
welcher ihrer Stellvertreter sie bei einer Personalratssitzung vertritt >
Wenn ja : ok !
Wenn nein: Ist die Reihenfolge gesetzlich vorgeschrieben >
und
Wie lautet diese gesetzliche Vorschrift >
Hintergrund:
Der PR versucht Einfluss darauf zu nehmen, welcher Vertreter der Vertrauens-
person an den Sitzungen teilnimmt und welcher nicht.
Für Eure zahlreichen Antworten/Stellungnahmen/Meinungen freue ich mich.
Liebe Grüße
Adviser