Monatsgespräche, Gespräche zwischen BR und Arbeitgebervertreter (Sitzung)

DickesHemd, NRW, Thursday, 13.01.2011, 00:23 (vor 4863 Tagen)

Hallo zusammen,
über das Thema Monatsgespräche ist schon viel geschrieben worden. Über die Suchfunktion und A-Z findet man viele Informationen dazu. Das was mich zurzeit beschäftigt habe ich aber nicht gefunden.

Ich möchte gerne wissen, ob ich (SBV) den Betriebsrat dazu zwingen kann, Monatsgespräche wie sie im BetrVG §74 Abs.1 gemeint sind, einzuhalten.

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

An diesen Gesprächen sollen alle BR-Mitglieder, also der gesamte Betriebsrat teilnehmen. In größeren Betrieben kann auch ein Betriebsausschuss diese Aufgabe per Beschluss übertragen bekommen.

Folgender Hintergrund.
Unser Betriebsrat hat 25 Mitglieder, davon sind 4 Mitglieder voll und 4 Mitglieder zur Hälfte von der Arbeit freigestellt. Wir haben mehrere Betriebsstätten in NRW verteilt. Gespräche mit der jeweiligen Geschäftsleitung führen die Freigestellen BR’s oft in Vieraugengesprächen. Diese Gespräche finden unregelmäßig , meistens nach Bedarf statt. Richtige Monatsgespräche wie sie im BetrVG und im SGB IX erwähnt werden finden nicht statt.

Da ich als SBV nicht das Recht habe, an allen Gesprächen des Betriebsrates teilzunehmen, bin ich hier außen vor. An den entscheidenden Meinungsbildungen kann ich nicht teilnehmen. Zu diesen Gesprächen will mich der Betriebsrat nicht einladen. Siehe LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 10.09.2008 - 3 TaBV 26/08

Hiernach habe ich nur das Recht an allen Sitzungen und Ausschüssen sowie an den Monatsgesprächen des Betriebsrates teilzunehmen.
Nun nennen die einzelnen freigestellten BR’s diese Gespräche aber nicht Monatsgespräche. Man will mich unter keinen Umständen an diesen Gesprächen teilnehmen lassen.

Man ist der Auffassung, dass man in Vieraugengesprächen viel mehr erfährt als wenn mehrere Leute daran teilnehmen. Ich halte von solchen Gesprächen nichts. Der Inhalt dieser Gespräche wird im Gremium nicht vollständig wiedergegeben. So sind zum Beispiel Absprachen zur Personalreduzierungen in einer Abteilung erst bekannt geworden, als die betriebsbedingten Kündigungen quasi schon auf dem Tisch lagen.

Solche Missstände würden meiner Meinung nach nicht passieren wenn wir entsprechende Monatsgespräche hätten.
Das Problem ist, dass das Gremium diese Arbeitsweise der freigestellten BR’s toleriert. Was kann ich also tun>

Viele Grüße

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)


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