Stellvertreter ansprechen (Stellvertreter/in)

WoBi, Wednesday, 26.01.2011, 16:51 (vor 4863 Tagen) @ SBV2010

Hallo SBV2010,

ja, wenn die gewählte Vertrauensperson nicht im Ehrenamt ist.

Nachzulesen unter: http://www.schwbv.de/stellvertreter.html

"Der Stellvertreter vertritt die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung (§94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Verhinderung liegt vor, wenn die Schwerbehindertenvertretung abwesend ist (Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise usw.). Die Schwerbehindertenvertretung ist auch dann verhindert, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die die eigene Person betreffen. Ein Fall der Verhinderung ist auch gegeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Tätigkeit nicht erreichbar ist, z. B. weil sie eine andere Angelegenheit aus dem Aufgabenkatalog des §95 SGB IX wahrnimmt."

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Gruß
Wolfgang


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