Stellvertreter ansprechen - Abwesenheitsvertretung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Wednesday, 26.01.2011, 17:10 (vor 4863 Tagen) @ WoBi

Hallo SBV2010, hallo WoBi,

» Ich bin neugewählte Stellvertretung der SBV. Meine Frage ist: kann ein
» Schwerbehinderter Mitarbeiter auch mich direkt ansprechen, wenn er/sie
» kein Vertrauen SBV hat>

NEIN! Wegen fehlendem Vertrauen oder gleichen, kann der Stelli nicht aktiv werden. Es ist und bleibt bei der SchwbV bei einer 1-Personen-Vertretung.

Bedeutet: Fehlendes Vertrauen oder auch fehlendes Wissen, sind KEINE Verhinderungsgründe.

Bedeutet, sofern die VPSchwb im Amt ist und sich nicht z.B. wegen 2 zeitgleicher Termine als verhindert erklärt, ist der Stelli nicht im Mandat. Er hat ein ruhendes Mandat.

Ist die VPSchwb in Urlaub oder Krank und hat nicht ausdrücklich ihre Nichtverhinderung erklärt, ist der Stelli Kraft Gesetz im Mandat für diese Zeit.

Achtung: Das alles berührt auch die Themen Datenschutz und Pflicht zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Also im ruhenden Mandat besteht weder das Recht der Akteneinsicht noch die Arbeit für solche Tätigkeiten zu unterbrechen.

Doch bei fehlendem Vertrauen sollte man dringende Handlungsbedarf erkennen, diesem entgegen zu wirken. Also das Vertrauen zu schaffen.


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