Befristeter Arbeitsvertrag (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Heike65, Sachsen, Tuesday, 22.03.2011, 11:32 (vor 4791 Tagen)

Wie würdet Ihr handeln>

In unserer Firma gibt es einen jungen Mann. Er ist schwerbehindert (50) hat es aber dem AG nicht gemeldet, da er nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2011 hat. Er hat Bedenken, dass er den Vertrag nicht verlängert bekommt, falls er es meldet... (Generell ist das Melden keine Pflicht - das ist uns bekannt.)

Ich weiß nicht so recht, was ich ihm raten soll... Melden oder nicht>


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