Urlaubsanspruch insgesamt (Zusatzurlaub)
Hallo SVB1,
für die Bildung des Zusatzurlaubes gelten die gleichen grundsätzlichen Regelungen wie für den "normalen" Urlaub. Also z.B. bei Teilzeitkräften. Auch 400_Euro_Jobler erhalten Urlaubsansprüche, auch sie sind AN. Vergleichsweise wie Teilzeitler.