Urlaubsanspruch insgesamt (Zusatzurlaub)

hackenberger, Friday, 01.04.2011, 13:27 (vor 4796 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

weils es zum Thema gehört.

Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit>

Wird Zeitrente wegen Erwerbsminderung bezogen, so steht dies dem Entstehen eines Urlaubsanspruchs nicht entgegen - vielmehr entsteht jährlich der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch und der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Ein Verfall mit Ablauf des Übertragungszeitraums entsteht nicht, da es keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift gibt, nach der dem Arbeitnehmer für den Zeitraum des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente der Erholungsurlaub gekürzt werden kann. Kann dieser nun wegen der befristeten vollen Erwerbsunfähigkeit nicht genommen werden, so verfällt dieser auch nicht.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010, 4 Sa 209/10
(Revision anhängig beim BAG, Az: 9 AZR 88/11)


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