SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli? (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 10.04.2011, 14:07 (vor 4789 Tagen) @ blühmchen

» Danke für die Antworten!
»
» mmmhh.... verstehe ich das richtig, dass ich mich nicht selbst aktiv
» einbringen kann solange die VPschbV nicht abwesend ist,
Das hast Du so richtig verstanden. Die VP muß Dich ausdrücklich aktivieren. Ausnahmen gibt es nur, wenn die VP offensichtlich handlungsunfähig ist, zB ins Koma fällt.
» aber der SBVertreter mich einbinden kann in die Arbeit der SBVertretung>
Nur sehr begrenzt, da die VP zB den Datenschutz ggü den sbM zu beachten hat, der auch in Bezug auf den Stelli gilt, wenn dieser nicht amtiert.
Außerdem gibt es keine Freistellung von der Arbeit, wenn der Stelli ohne rechtliche Notwendigkeit "einfach mal so" zusätzlich herangezogen wird

» Zumal ich mich für dieses Amt habe aufstellen lassen, um was zu tun, nicht
» um mich dort auszuruhen weil ich "nur" 1.Stelli bin.
so ist es aber leider vom Gesetz her: Du mußt warten, bis Du die VP vertreten mußt, vorher und nachher bist Du aus der Funktion 'raus.

--
&Tschüß

Wolfgang


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