SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Sunday, 10.04.2011, 14:28 (vor 4803 Tagen) @ blühmchen

Hallo Blühmchen

» na Klasse.... aber das ist mir schon beim Lesen von anderen Beiträgen
» aufgefallen, dass das Gesetz da Lücken hat. ok, meiner Meinung nach
» Lücken
Nein, keine Lücken. Die SchwbV ist per Gesetz eine [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11688#p11689]Ein-Personenvertretung[/link].

Übrigens auch bei den BR haben die Ersatzmitglieder (vregl. den Stelli) ein ruhendes Mandat.

Selbst wenn die VPSchwb in Urlaub oder Krankist, kann sie sich als NICHTVERHINDERT erklären und könnte dann auch an BR-Gremien teilnhemen. Es dürfen dann nur die die Wähler nicht darunter leider, sonst könnte man ihr eine Pflichtverletzung vorhalten. Weiter dürfte bei AU und dann das Mandat wahrnehmen die Gesundung nicht darunter leiden, sonst könnte der AG Probleme machen.


Stellvertreter / Stellvertreterin - Rechte und Möglichkeiten

Man kann als begeisteter Stelli sich gerne stets in der Freizeit z.B. auch durch fleißiges lesen auch hier im Forum und den weiteren Seiten fit machen. Auch gerne fit für ggf. zukünftige weitergehende Aufgaben. Aber auch um im Falle der Verhinderungsvertretung sofort optimal handeln zu können für die Koll.


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