Rechte 1. und 2. Stelli (Stellvertreter/in)

Marion, NRW, Wednesday, 20.04.2011, 18:54 (vor 4779 Tagen)

Hallo Ihr LIEBEN,

ich habe folgendes, für mich derzeit noch unlösbares Problem oder besser gesagt Probleme denen ich vollkommen überfordert gegenüberstehe. Hier nun das ERSTE !!!

Da die 2. Stellvertreterin schon kurz nach der Wahl über mangelnde Beteiligung in der SBV klagte und das Amt niederlegen wollte, hatte ich der 1. und der 2. Stelli fogende Rechte in der Maildatenbank der SBV eintragen lassen. 1. Stelli = Lesen und Schreiben aber nicht löschen / 2. Stelli = nur Lesen

Es wurde vereinbart, dass die 2. Stelli die Inhalte nur unter strengster Geheimhaltung zur Kenntnis nehmen darf und wenn es Fragen geben würde, mit mir darüber sprechen darf (in der Freizeit). Jetzt gab es ein Problem mit dem Betriebsrat wegen Nichteinladungen usw. dem ich nicht mehr Herr werden konnte,ohne schließlich, wegen der ständigen Abfuhren, deutlicher zu werden. Einige Mails zwischen mir und der BRV gingen nicht über die SBV Mailadresse sondern über unsere persönlichen Mailadressen. Eine von vielen Mails schrieb ich über die Mailadresse der SBV. Die 2. Stelli ist nun mit dem BR recht dicke (wurde auch mit zur Wahl geschleppt als es darum ging die SBV zu wählen) und nahm eines der Schreiben zum Anlaß sich mit dem BR über mein Verhalten auseinander zu setzen und anstatt erst zu mir zu kommen um erfahren zu können um was es geht, ging sie zum BR und diskutierte mit diesem. Zu einem Gespräch gebeten teilte sie mir dann auch noch mit, ich soll doch nicht so hart um mein Recht kämpfen sonst wäre der ganze BR sauer auf mich. Es ging für mich doch immer nur um die Achtung des Gesetzes, sonst war nichts weiter Thema. Da es noch andere Gründe gab (Verdrehung von Aussagen die ich gemacht hätte und Unterstellungen vom FEINSTEN), versichte ich mich an verschiedenen Stellen und sperrte der 2. Stelli erstmal den Zugang zur Maildatenbank. Nun ist der BR hingegangen und hat die 2. Stelli heute mit in die BR Sitzung gebracht und ich wurde massiv unter Druck gesetzt und aufgefordert die 2. Stelli wieder in den Mailverteiler zu nehmen ansonsten würde der BR andere Schritte gegen mich unternehmen. Ich teilte dem BR mit, dass ich mir dazu erst Gedanken machen müsse, dass heute nicht entscheiden will und das meine Entscheidung erstmal so stehen bleiben würde. Daraufhin wurde ich wieder von allen BR-Mitgliedern angegriffen und es wurde mir gesagt, dass eine Zusammenarbeit ja nur dann noch Sinn machen würde, wenn ich dem Wunsch nachkommen würde und das sofort und nicht erst später. Dieser Drohung habe ich nicht folge geleistet. - war ein tolles Gefühl gleich von 7 oder 8 Leuten so massiv angegriffen zu werden muß ich sagen - Nun habe ich heute auch im BR zu hören bekommen, dass man bereits mit einer Beschwerde an die Geschäftsführung über mich herangetreten sei, den Inhalt kenne ich noch nicht, vielleicht bekomme ich Morgen im GF Termin etwas dazu zu hören. Auf jeden Fall ist mir klar, dass der BR mich quitt haben will, weil ich eben auf die Rechte nach Gesetzt bestehe und es scheint denen lieber und vor ALLEM BEQUEMER einen der beiden Nachrückenden an meiner Stelle zu haben. In der Mittagspause habe ich bei einem SBV einer anderen Firma angerufen und diese auf die Beteiligungsmöglichkeiten der Stellis angesprochen. Diese SBV meinte, weder 1. noch 2. Stelli hätten aus Datenschutzrechtlichen Gründen ein Einsichtrecht. Stimmt das > Der BR hatte mir zunächst vorgemacht, dass sogar er ein Recht hätte die Unterlagen einzusehen oder davon zu erfahren und jetzt frage ich mich, wie weit die Rechte der 1. und 2. Stelli denn überhaupt gehen. Weiter interessiert mich, welche Tätigkeiten eine Stelli überhaupt bei Abwesenheit übernehmen darf > Stimmt es, dass es nur unaufschiebbare Dinge, wie z.B. Sitzungsteilnahme aber nicht darüber hinaus gehende Dinge sein dürfen >>> In welchem Umfang habe ich Stelli 1 und 2 überhaupt zu informieren >>> Ich stehe vor Rätzeln, kann mir jemand helfen >>> Ich habe das Gefühl nun wird auch die 1. Stelli unter Druck gesetzt, vielleicht mit dem Ziel die 2. Stelli (super Verbindung zu BR) an die Stelle des 1. Stelis zu schaffen um mich vielleicht so zu kontrollieren. Was tun >>> Bei Personal geht das jetzt, so eine Drohung heute auf der BR-Versammlung, anscheinend weiter. Termine zum ersten Kennenlernen wurden von BR nach hinten geschoben, ein Anruf mit der Bitte um 30 Minuten Gesprächszeit wurde mit der Antwort abgelehnt, dass es aus deren Sicht keinen Gesprächsbedarf geben würde. Ich sprach auf eine Stellenanzeige an, von der ich nichts wußte und bat hier um Beteiligung oder entsprechende Info. Ich fragte Personal ob sie sich mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der SBV auskennen würden und man sagte ja. Da mir das nicht so vorgekommen ist hatte ich dann Eure Übersicht zu den Rechten und Pflichten übernommen und dieses mit dem Hinweis - vorab zu Eurer Information - per Mail zugeschickt. Das hat der BR dann wohl auch wieder zu hören bekommen und jetzt scheint es gemeinsam gegen mich zu gehen. Mal sehen, was da Morgen auf mich zukommen wird. - Ich komme mir vor wie ein Verbrecher wenn ich die Rechte der SBV einfordern will, was kann ich tun > Ach ja, dem BR hatte ich vorgeschlagen einen Mentor zur Klärung der Rechte und Pflichten (Gewerkschaft hatte sich hierzu angeboten) einzuschalten und so die Schwierigkeiten ohne Einschaltung eines RA klären zu können. Diesen Vorschlag hat man mit den Hinweis abgelehnt, dass man dazu keine Zeit hätte. Ich sitze jetzt MORGEN dem GF und dessen Anwalt ALLEINE gegenüber, was tun >>>

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Fragezeichen

Rechte 1. und 2. Stelli

hackenberger, Wednesday, 20.04.2011, 19:27 (vor 4779 Tagen) @ Marion

Hallo Fragezeichen,

also, die Rechtslage ist ganz klar und man findet auch alles hier auf den Seiten. Wir haben dieses auch sehr ausführlich behandelt und es ist auch klar aus dem Gesetz, dem SGB IX und den Kommentierungen zu entnehmen.

So nun zum rechtlichen!

Die SchwbV ist eine 1-Personen-Vertretung.

Bedeutet, der Stelli hat ein ruhendes Mandat und ist in Folge dessen in der Zeit in welcher er nicht auf Veranlassung der VPSchwb im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird, eben NICHT im Mandat. Er darf also in dieser Zeit auch KEINE Unterlagen der SchwbV einsehen, auch keinen Mailverkehr.

Wenn der BR/BRV heute den Stelli mit in die BR-Sitzung gebracht hat, hat er gegen das Gesetz, das BetrVG verstoßen. Er hat die Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung verletzt. Die Folge könnte sein, dass alle in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse NICHTIG sind.

Der BR ist auch gegenüber der SchwbV NICHT WEISUNGSBEFUGT. Im Gegenteil er ist gem. § 99 SGB IX zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. So steht es übrigens auch im BetrVG. Das hier geschilderte Verhalten des BR ist rechtlich zu beanstanden und kann den Tatverhalt der Mandatsbehinderung zu mindest den Versuch der Mandatsbehinderung darstellen.

Die SchwbV könnte hier also einen Anwalt beauftragen rechtliche Schritte gegen den BR/BRV zu unternehmen. Das Ende könnte der Mandatsverlust für den BR/BRV sein.

Also, sofort alle Zugänge zu Informationen incl. Mail der SchwbV für alle Stelli sperren. Zugänge zu Unterlagen incl. Mail nur temporär zulassen sofern Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung auf Veranlassung der SchwbV aktiv werden sollen. Dann besteht auch das Recht, den Stelli in lfd. Dinge einzuweisen, also während der Arbeitszeit.

Auch der AG ist gegenüber der SchwbV nicht weisungsbefugt. Sind AG oder BR oder Schwerbehinderte mit dem Handelnder SchwbV nicht einverstanden, so müssen sie die im Gesetz, im SGB IX hierfür vorgesehen Rechtswege nutzen.

Fazit: Aus Datenschutzrechtlicher Sicht war das Zulassen des Lesens von Unterlagen durch Stelli in der Zeit des ruhenden Mandates nicht in Ordnung. Verstöße gegen den Datenschutz können zum Verlust des Mandates führen. Doch ich denke, dass in diesem Fall bei einer Neuen SchwbV welche ggf. auch noch unter Druck gesetzt wurde, das Integrationsamt welches ja gem. § 119 SGB IX für den Mandatsentzug zuständig wäre es hier bei einer Ermahnung belassen würde.

Hinweis: Der AG kann auch Mandatsträger nicht für ihr Verhalten im Mandat abmahnen. Eine hier ggf. ausgesprochene Abmahnung wäre NICHTIG da rechtswidrig.

Sollte der AG die Mandatsarbeit oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit behindern/ verhindern oder ggf. der SchwbV den Zugang zu Unterlagen auf welche sie ein Anrecht/ Einsichtsrecht hat verweigern, so würde ich raten einen Anwalt einzubinden und diesen die Rechte der SchwbV durchsetzen zu lassen.

Man findet alles zu diesen Themen hier auf den Seiten oder in Forumsbeiträgen. Also ggf. auch die Suchfunktion nutzen und einmal unter A-Z nachlesen. Weiter dringend zu einer Schulung gehen. Auch hierzu alles Wichtige findet man wie vorher beschrieben.

Rechte 1. und 2. Stelli

Marion, NRW, Wednesday, 20.04.2011, 19:47 (vor 4779 Tagen) @ hackenberger

» Vielen LIEBEN DANK !!!

Das hat mir wieder sehr sehr sehr geholfen. Eure und ganz besonders DEINE Hilfe ist in Gold nicht aufzuwiegen.

Bisher ist noch nichts Verfängliches über persönliche Daten von Behinderten oder sowas über die SBV-Mail Addi gelaufen (SBV Mail Addi ist noch nicht öffentlich verbreitet), daher lösche ich MORGEN gleich alle Berechtigungen. Vielen DANK für den HINWEIS !!!

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Fragezeichen

Rechte 1. und 2. Stelli

hackenberger, Wednesday, 20.04.2011, 19:50 (vor 4779 Tagen) @ Marion

Hallo Fragezeichen,

» » Vielen LIEBEN DANK !!!
Bitte, machen wir doch immer gerne ;-)

» Das hat mir wieder sehr sehr sehr geholfen. Eure und ganz besonders DEINE
Dann ist es ja gut ;-)

» Hilfe ist in Gold nicht aufzuwiegen.
Aber mit sehr viel lesen und lernen und Qulifizoeren, denn Du erkennst ja selbst ohen dieses geht es nicht. ;-)

Hast Du schon einen guten Kommentar zum SGB IX> Wenn nein sofort einen durch den AG beschaffen lassen. Ich empfehle ja stets hier den [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link].

Rechte 1. und 2. Stelli

Marion, NRW, Thursday, 21.04.2011, 07:36 (vor 4779 Tagen) @ hackenberger

Ja, das will ich gerne aber ich habe bis heute einfach keinen Kontakt zum AG gefunden um die Kostenstelle für Bestellungen klären zu können. Meine Terminbitte zum Erstgespräch mit Terminvorschlägen wurde komplett abgelehnt und mir erst ein Termin für HEUTE (ca. 6 Wochen nach der Wahl), bestätigt. Auch eine Ansprache eines GF vor ca. 1 Woche (zufällig im Aufzug getroffen) mit der Bitte um ein kurzes Vorabgespräch endete mit dem Verweis auf das Heute stattfindende Gespräch mit der GF. Ich hatte die GF vor Wochen in meiner Mail zur Terminanfrage u.a. um Zuweisung eines Büros entsprechend der datenschutzrechtl. Grundsätzen gebeten, bisher habe ich immer noch keinen geeigneten Arbeitsplatz und BR verweißt mich auf meinen Arbeitsplatz im Großraumbüro, wo jeder ALLES mitbekommen kann (auf 6 qm 6 Mitarbeiter so ca.). BR sagte mir gleich am ersten Tag, sie hätten keinen Platz für mich aber ich könne doch an meinem AP arbeiten und wenn ich im BR Büro arbeiten wolle, dann solle ich anrufen und wenn ein Platz frei wäre, dann könne ich diesen nutzen. Nunja, es gibt ein 2 Pers. Büro. Einer der Plätze wird durch freigestellten BR genutzt und 1 weiterer von 8 anderen BR Mitgliedern. Da BR dieser Platz auch nicht ausreichte wurde in ein 2er Büro noch ein Laptop gestellt und so sitzen oft dann auch noch 3 auf engstem Raum. Naja, ich werde sehen was HEUTE mit der GF herauskommt. Wo ich arbeite ist mir eigentlich egal, nur wenn die Datensicherheit bei diesem Thema nicht gegeben ist, kann ich gleich mein Amt aufgeben. Wenn ich heute die Frage nach der Kostenstelle geklärt habe, werde ich den von Dir aufgezeigten Kommentar gleich bestellen.


Gleich gibt es noch eine Rücksprache mit der Rechtsberatung des LVR, mal sehen wie die mir behilflich sein können.

Ehrlich gesagt, ich fühle mich von allen Beteiigten so in die Ecke gedrängt, ja schon gemoppt (es gehen alle BR Mitglieder gemeinsam mit Drohungen gegen mich vor), dass ich bald nicht mehr weiß wo ich die Kraft hernehmen soll. Ich werde aber durchhalten, egal was passiert und das so lange, wie ich mich auf den Beinen halten kann.

DANKE !!!

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Fragezeichen

Rechte 1. und 2. Stelli

hackenberger, Thursday, 21.04.2011, 12:44 (vor 4778 Tagen) @ Marion

Hallo Marion,

die oder eine Kostenstelle ist für die SchwbV eigentlich Nebensächlich. Denn das wäre das Problem des AG wo er die Kosten bucht.

Der AG hat gem. § 96 SGB IX Abs. 8 und 9 die notwenigen Kosten zu tragen. Er muss auch die notwendigen Sachmittel bereitstellen. Die SchwbV erklärt/schreib dem AG was sie bedarf und der AG MUSS beschaffen oder vor dem ArbG die Notwenigkeit anzweifeln.

Alles andere wäre rechtswidrige Mandatsbehinderung. Der AG kann aber verlangen, dass sofern vorhanden und möglich die Sachmittel des BR mitgenutzt werden. Dann muss dieses aber auch ohne Einschränkung möglich sein. Weiter wird sich dann wohl auch der BR dafür einsetzen, dass die SchwbV ihre eigenen Sachmittel erhält.

Auf KEINEN FALL darf die SchwbV einfach Dingen kaufen oder bestellen. Dann könnte der AG die Zahlung verweigern. Solches Handeln daher nur nach schriftlicher Zusage des AG.

Unter A-Z findest Du hierzu vieles, auch Musterschreiben.

- Bücher für den Büroalltag der SchwbV - Wer zahlt>
- Bücher und Kommentare - Begründungen
- Büro für die SchwbV

Weiteres auch in den vielen Forumsbeiträgen

Das oben beschriebene gilt auch für Schulungen, also Seminare/ Seminaranmeldungen. Bei Seminaren gegen auch die Veranstalter i.d.R. Infos hierzu. Also einfach auch dort entsprechend anfragen.

Bei Schreiben an den AG wegen Unterlagen/ Ausstattungen und Seminaren stets dazu schreiben, dass dieses zu ordnungs- und gesetzmäßigen Mandatswahrnehmung zwingend benötigt wird und Hinweis auf den § 96 SGB IX.

Also, prüfen wer bietet wo die entsprechende Schulung für SchwbV (neu gewählte an) und Schreiben an den AG mit Abschrift an den BA-Schwb (§ 98 SGB IX). Diesen dann ggf. auch auf seine Pflichten/ Aufgaben gem. § 98 SGB IX hinweisen. Das was findet man ja hier in Beiträgen.

PS: Der SchwbV steht zu mindest ein Schrank zu, zu welchem nur sie einen Schlüssel hat. Also, keinen Doppelschlüssel bei dem AG/ der Hausverwaltung. Auch hat sie in Betrieben mit PC/ Internet ein Anrecht auf dieses. Auch steht ihr zu mindest zeitweise ein Raum zum ungestörten Arbeiten und für ungestörte Gespräche mit Koll. zu. Einfach in diesem Punkten Gleichbehandlung mit dem BR, § 96 Abs. 3SGB IX. Mail und Schrift- sowie Telefonverkehr der SchwbV darf nicht kontrolliert/ überwacht werden. Der AG darf auch die Nutzung des Internets für Mandatsaufgaben nicht verbieten. Also auch nicht die Teilnahme hier im Forum während der Arbeitszeit. Mandatsaufgaben haben auch Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit und der AG muss diese uneingeschränkt ermöglichen. Also auch eine zeitweise Freistellung hierfür. Er muss dafür Sorge tragen, dass die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit entsprechend reduziert wird. Er darf nicht verlangen, dass diese liegenbleibt und nachgearbeitet werden muss. Also auch nicht einfach diese zusätzlich auf andere Koll. übertragen, dass die dann eine Arbeitsverdichtung erhalten oder ggf. Überstunden leisten müssen. Er muss dann ggf. mehr Personal einstellen. Alles andere wäre Mandatsbehinderung.

» Wenn ich heute die Frage nach der Kostenstelle geklärt habe, werde ich
» den von Dir aufgezeigten Kommentar gleich bestellen.
NEIN, siehe oben, der AG bestellt, MUSS bestellen.

Kontextlink:
Das Amt der SBV übernehmen
Die Schwerbehindertenvertretung - Aufgaben, Rechte und Pflichten

Hinweis:
Behinderungsverbot
- Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] zum § 96 Abs. 2 SGB IX, Rn 19
Eine Behinderung liegt etwa vor, wenn der Arbeitgeber sich weigert, der Schwerbehindertenvertretung das Verzeichnis der beschäftigten schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten in Abschrift zu überlassen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) oder die Schwerbehindertenvertretung nicht gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX in den dort bestimmten Fällen unverzüglich und umfassend unterrichtet und vor einer Entscheidung anhört. Weitere Beispiele sind etwa die hartnäckige Verweigerung der Kostentragung bzw. das Vorenthalten von Sachmitteln wie Räume und Materialien sowie notwendiger Fachliteratur, die Verhinderung von Sprechstunden der Vertrauensperson, das Entfernen von Mitteilungen für Schwerbehinderte vom schwarzen Brett oder das Abraten gegenüber schwerbehinderten Menschen, die Versammlung nach § 95 Abs. 6 SGB IX zu besuchen (vgl. Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 5; GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 21). Eine Behinderung kann auch darin liegen, dass der Arbeitgeber gegenüber der Belegschaft tendenziös die Kosten betont, die – in objektiv angemessenem Rahmen – durch die Amtstätigkeit der Interessenvertretung entstehen, ohne auf deren gesetzliche Grundlage hinzuweisen (BAG Beschluss vom 12. November 1997 a. a. O.).

Rechte 1. und 2. Stelli

Oliver43, Wiesbaden (Hessen), Tuesday, 17.05.2011, 09:57 (vor 4752 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Fragezeichen,
»
» also, die Rechtslage ist ganz klar und man findet auch alles hier auf den
» Seiten. Wir haben dieses auch sehr ausführlich behandelt und es ist auch
» klar aus dem Gesetz, dem SGB IX und den Kommentierungen zu entnehmen.
»
» So nun zum rechtlichen!
»
» Die SchwbV ist eine 1-Personen-Vertretung.
»
» Bedeutet, der Stelli hat ein ruhendes Mandat und ist in Folge
» dessen in der Zeit in welcher er nicht auf Veranlassung der VPSchwb im
» Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird, eben NICHT im
» Mandat
. Er darf also in dieser Zeit auch KEINE Unterlagen der
» SchwbV einsehen, auch keinen Mailverkehr.

»
Hallo Herr Hackenberger,
Bin auch Neu im Amt.
Wo findet man das im Gesetz ( zb. Welches Buch SGB IX> oder besser §>)

Danke für die Hilfe.
Oliver

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Rechte 1. und 2. Stelli

hackenberger, Tuesday, 17.05.2011, 10:52 (vor 4752 Tagen) @ Oliver43

Hallo Oliver,

das ergibt sich aus § 94 Abs. 1 SGB IX.

Die SchwbV ist nicht wie der BR/PR ein Kollektivorgan, also KEIN Gremium. Sie ist eine 1-Personenvertretung. Die Aufgaben der SchwbV nimmt NUR die VPSchwb wahr.

Das Thema "Stelli" ist auch vergleichbar mit den Ersatzmitgliedern des BR/PR. Auch diese können nur handeln wenn sie im Rahmen der Verhinderung temporär oder dauerhaft nachrücken.

Für die SchwbV und Stelli ergibt sich das aus § 94 Abs. 1 SGB IX.

Unter A-Z Stellvertreter/Stellvertreterin findet man hierzu auch einiges aber auch mit dem Suchbegriff "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11688#p11689]Ein-Personenvertretung[/link]"

Also: Die/der Stelli hat ein Mandat in "Ruhestellung" welches nur bei Verhinderung der Vertrauensperson aktiviert für die Zeit der Verhinderung wird. Nur dann haben sie Rechte und Pflichten aus dem Mandat!

Es ist auch wichtig, es steht (leider) nicht immer alles ganz klar in Gesetzen, doch dafür gibt es ja dann Gerichte um hier ggf. Klarheiten zu schaffen und es gibt Schulungen/ Seminare damit wir es lernen. Aber auch einfach fleißig lesen/mitlesen hilft. Lesen z.B. auch im Kommentar, wie dem Knittelkommentar.

Hier ein Auszug das Thema betreffend:
§ 94 Rn 24b

Die regelmäßig einzeln handelnde Vertrauensperson ist nur unter den Voraussetzungen des § 95 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX berechtigt, einen oder mehrere der gewählten stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung – über die echten Vertretungsfälle hinaus – zu bestimmten Aufgaben heranzuziehen (vgl. unten Rdnr. 27). Dies führt aber nicht dazu, dass die Wahl der stellvertretenden Mitglieder keine eigenständige Bedeutung hätte und nicht gesondert angefochten werden könnte ( BAG Beschluss vom 29. Juli 2009 a. a. O.; vgl. dazu unten Rdnr. 144).

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