Zusatzurlaub in Teilzeit (Zusatzurlaub)

hackenberger, Friday, 27.05.2011, 15:16 (vor 4740 Tagen) @ Flipinger

Hallo SBV Flipinger,

der Anspruch auf den Zusatzurlaub ergibt sich aus § 125 SGB IX. Hier sind die Arbeitstage je Woche entscheidend. Wenn er also die 24 Std. über die 5-Tage erbringt, hat er auch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub.

PS: Es gelten dür die Errechnung des Anspruches die gleichen Regeln wie beim "normalen" Urlaub.

Die Personalstelle sollte es wissen und ggf. einfach einmal ins Gesetz schauen, dass würde Klarheit schaffen.

PS: Du arbeitest im öffentl. Dienst, nun die Frage Bund oder Land> Denn es gilt dann das jeweilige PersVG. Trage dieses bitte in Deinem Profil noch nach.


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