Zusatzurlaub in Teilzeit (Zusatzurlaub)

SFliege, Thursday, 20.09.2018, 15:25 (vor 2072 Tagen) @ albarracin

Die Vorschrift in § 208 Absatz 2 Satz 2 SGB IX bezieht sich auf die Bruchteile, die dadurch entstehen, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr bestand (d.h. auf den vorhergehenden Satz). Anders wäre es nur, wenn Satz 2 als eigener Absatz vorhanden wäre.
Jahresanteiliger Zusatzurlaub muss bei Bruchteilen von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag betragen, also aufgerundet werden.

Bruchteile des Zusatzurlaubs, die aufgrund einer Teilzeit entstehen, müssen nicht aufgerundet werden.
Hier sind also die Bruchteile zu gewähren. Wenn der Arbeitgeber freiwillig aufrundet, dann darf er das natürlich.

Eine Abrundung findet in beiden Fällen nicht statt.

Wenn die Teilzeitkraft mit ihren 24 Stunden an 5 Tagen in der Woche arbeitet, dann hat sie auch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub. siehe https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/77c3648i1p/index.html


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