Offenbarung d. GdB nach Probezeit (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo Leute,
ich hab da mal ne Frage
ein AN gibt seinen Gdb 50 erst nach der Probezeit dem AG bekannt und beansprucht gleichzeitig seinen Zusatzurlaub der ihm nach §125 SGB IX zusteht
der AG fühlt sich hintergangen.
das ist doch ok nach dem AGG oder nicht>>>
grüße
schandi