Teilnahme wenn AG einlädt (Sitzung)

hfmweid ⌂, Bamberg, Bayern, Monday, 12.09.2011, 14:08 (vor 4620 Tagen)

Hallo,

bei mir ist folgende Situation eingetreten:

Es gibt keine Schwierigkeitne an sämtlichen BR-Sitzungen und Ausschusssitzungen für mich als SBV teilzunehmen.
Ist ja auch klar im Gesetzt geregelt.
Sobald es Gespräche gibt wo der AG eine Arbeitsgruppe vom BR oder nur die Vorsitzenden BR-Mitglieder dazu einläd bleibe ich außen vor.
Im Themenbereich geht es auch ganz sicher um Themen welche SB-MA betreffen.
Mir wird hier zur Auskunft gegeben das es ausreicht wenn die SBV an der BR-Sitzung teil nimmt wo das ganze Gesprächsergebnis/Verhandlungsergebnis dem gesamten BR mitgeteilt und zur Diskussion frei gestellt wird.
Ich bin der Meinung das die SBV auch Teilnahmerecht an den Veranstaltungen hat wo der AG die Arbeitsgruppe vom BR einlädt, auch wenn es "nur" Vorgespräche sind!

Ich habe folgendes aus dem Kommentar
Auszug aus dem Kommentar
Feldes/Kohte/Stevens-Bartol (Hrsg.), SGB IX, Schmitz, § 95 SGB IX, 3.10 Teilnahme an Besprechungen (Abs. 5)

3.10 Teilnahme an Besprechungen (Abs. 5)

Die Schwerbehindertenvertretung ist zu den Monatsbesprechungen der Interessenvertretungen aller Beschäftigten hinzuziehen. Die Verpflichtung gilt auch für sonstige, außerplanmäßige Besprechungen. Die Hinzuziehung geschieht durch ausdrückliche und rechtzeitige Einladung der Schwerbehindertenvertretung.

Es kommt nicht darauf an, ob diese Besprechungen nach erstem Anschein Diskussionspunkte enthalten, die schwerbehinderte Menschen eindeutig betreffen, damit der Schwerbehindertenvertretung ein Überblick über sämtliche Problemstellungen im Betrieb oder in der Dienststelle verschafft werden kann.

Liege ich falsch>
Liege ich richtig> Wie kann ich das ganze dem AG verdeutlichen>
BR und AG sind sich hier einig >!>!>

Grüße, Hfmweid
(da werte ich einfach sauer)

--
Es grüsst, Johannes


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