Zusatzurlaub nach langer Erkrankung (Zusatzurlaub)

hackenberger, Thursday, 01.12.2011, 22:48 (vor 4551 Tagen) @ Paul

Hallo Paul.

Ja, der Anspruch entsteht Kraft Gesetz. Aber man muss den Anspruch dann auch gegenüber dem AG geltend machen. Das ist hier nicht geschehen, daher dürfte der zurückliegende Anspruch verfallen sein. Vergl. mit den Fällen wenn zwischen Antragstellung und Feststellung ein Jahreswechsel liegt.

So ist es auch in anderen Fällen wenn man einen bestehenden Rechtsanspruch nicht geltend macht, dann verfällt er. Weiter sieht auch das Bundesurlaubsgesetz einen Verfall vor. Es ist ja hier KEIN Fall gem. der EuGH Entscheidung, da nicht geltend gemacht.

Doch ich kenne zu dieser Fallgestellung keine Rechtsprechung, daher wäre auch ich für eine Klage um Rechtsicherheit zu bekommen.


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