Stufenweise Wiedereingliederung (Stellvertreter/in)

Fragesteller, Bayern, Sunday, 04.12.2011, 11:03 (vor 4541 Tagen)

Hallo liebes forum,

ich bin VP uns seit einigen Monaten arbeitsunfähig (au). In dieser Zeit wurde und werde ich von meiner Stelli hervorragend vertreten.:-)

Nun ist angedacht, mich im Rahmen einer ca. 2-monatigen stufenweisen Wiedereingliederung in den lfd. Arbeitsprozess einzugliedern. Da ich offiziell in dieser Zeit ja noch als au gelte (und Krankengeld beziehe) die Frage:

Gelte ich in dieser Zeit in der Funktion der VP als verhindert und kann z.B. meine Stelli (für die Zeit der anwesenheit der VP) auf sitzungen senden> Oder bin ich nur dann verhindert, wenn ich wirklich nicht in der Arbeit bin, weil die im wiedereingliederungsplan täglich festgelegte Zahl an Arbeitsstunden abgeleistet ist>

Gibt es dazu Grundsäztliches, denn wir müssen bei unseren AG auch aufpassen, keine Formfehler zu begehen.

Vorab vielen dank für euere Hilfe und einen schönen Adventssonntag noch.


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