Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Zusatzurlaub)
» ...wenn das Beschäftigungsverhältnis nur für 6 Monate bestanden hätte
Hallo,
die Berechnung des AG ist zutreffend schon unter dem Gesichtspunkt, dass der Kollege jahresdurchschnittlich exakt vier Tage pro Woche arbeitet. Dieser Kollege darf urlaubsrechtlich keinesfalls besser gestellt werden als jemand, der durchgängig beim selben Arbeitgeber mit vier WoSt im Jahr 2011 arbeitet, weil eine Differenzierung sachlich nicht zu rechtfertigen und damit willkürlich wäre.
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Viele Grüße
Doris