Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Zusatzurlaub)
Hallo,
vorab, es erfolgt in jedem Fall nur eine Aufrundung im Jahr sofern sich Bruchteile von mindestens einen halben Tag ergeben.
Der Zusatzurlaub bei Teilzeitkräften welche nicht 5 bzw. 6 Tage arbeiten wird genau so berechnet wie der sonstige Urlaub.
Somit hat der AG mit 4 Tagen recht.
Denn es ergibt sich für das erste 1/2 Jahr mit Teilzeit an 3 Tagen 1,5 Tage und für das zweite 1/2 Jahr Vollzeit 2,5 Tage. Somit in der Summe 4 Tage.
Eine Aufrundung ergibt sich hier nicht, da ja in der Summe es kein Bruchteil ergibt.