Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Zusatzurlaub)

hackenberger, Thursday, 08.12.2011, 19:28 (vor 4544 Tagen) @ Blessing

Hallo,

vorab, es erfolgt in jedem Fall nur eine Aufrundung im Jahr sofern sich Bruchteile von mindestens einen halben Tag ergeben.

Der Zusatzurlaub bei Teilzeitkräften welche nicht 5 bzw. 6 Tage arbeiten wird genau so berechnet wie der sonstige Urlaub.

Somit hat der AG mit 4 Tagen recht.

Denn es ergibt sich für das erste 1/2 Jahr mit Teilzeit an 3 Tagen 1,5 Tage und für das zweite 1/2 Jahr Vollzeit 2,5 Tage. Somit in der Summe 4 Tage.

Eine Aufrundung ergibt sich hier nicht, da ja in der Summe es kein Bruchteil ergibt.


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