Schulungsanspruch (Stellvertreter/in)

HarriM, Thursday, 26.01.2012, 13:07 (vor 4488 Tagen)

Hallo,

ich bin SBV und mache gerade wegen häufiger Abwesenheit / Verpflichtung (AG's auf lokaler und Bundesebene) von insgesamt mehr als 50% meiner vertraglichen Arbeitszeit einen Schulungsanspruch für meine Stellvertrerin geltend. Dabei beziehe ich mich auf §96 "häufige Abwesenheit für längere Zeit". Die Kollegin möchte einen Grundlagenkurs besuchen.

Dieser Anspruch wurde jetzt von unserer Justiziarin mit der Begründung abgelehnt, dass "Vertretung" bedeute, dass auch tatsächlich Aufwände für die Stellvertreterin anfielen, und also von ihr nicht nur Bereitschaft für Beratung etc. geleistet werde.

Abgesehen davon, dass die Stellvertreterin tatsächlich diverse "Aufwände" hatte: Gibt es ein Gerichtsurteil, das bzgl. dieses Dissenses (Bereitschaft versus Einsatz) eine Entscheidung getroffen hat> Das wäre auch wichtig für andere SBV-Kollegen in meinem Konzern, die nicht so "aktive" Stellvertreter haben.

Danke für eure Hilfe, und viele Grüße!
HarriM


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion