Schulungsanspruch (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 26.01.2012, 14:23 (vor 4488 Tagen) @ HarriM

Hallo HarriM,

es ist in [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=stellv+schulung&category=6&ao=and]Forumsbeiträgen[/link] schon mehrfach behandelt worden, doch auch ich müsste nun suchen.

Unter A-Z, findet man aber etwas, wenn auch nicht viel.
• Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied

Doch gleich auch so viel. Das Gesetz sieht Schulungen nur für die SchwbV vor (leider). Doch die Rechtsprechung sagt hier wohl auch analog der Schulungen für Ersatzmitglieder des BR, dass sofern der Stelli öfters und auch länger, also nicht nur Tageweise, vertritt und dann auch Mandatsaufgaben anfallen, kann ein Schulungsanspruch (Grundschulung) bestehen bzw. besteht.

Vielleicht nutzt Du auch selbst einmal [link=http://www.google.de/search>q=Schulungsanspruch+f%C3%BCr+das+stellvertretende+Mitglied+der+SBV]www.google.de[/link] "Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied der SBV". Auch das IA kann bestimmt mit Rat und Tat weiterhelfen.

Prüfe auch einmal wie der AG es bei Schulungen der Ersatzmitglieder des BR hält. Hier ist ja eine vergleichbare Rechtgrundlage. Also Gleichbehandlung. Aber bitte dann auch mit BR absprechen, denn der AG könnte ja ggf. dann auch bei EBRM hier strikter handeln und dann hätte man ggf. ein Problem mit dem BR.

Kontextlink:
Schulungsanspruch des stellvertretenden Mitglieds der Schwerbehinderten

In dieser Broschüre solltest Du auch fündig werden. Auf Seite 23 Zum Schulungsanspruch des stellvertretenden Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung siehe S. 27, 3. Vertretung der Schwerbehindertenvertretung ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion