schweigepflicht gegenüber dem Vertrauensmann? (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Friday, 21.12.2012, 07:33 (vor 4146 Tagen) @ mathilda

» kann ich die Maßnahme mit dem Attest ab dem ersten AU-Tag verhindern und
» kann ich gegen die Drohung der Abmahnung vorgehen >

Hallo mathilda,

Also da scheint es ersteinmal so, dass sich der Kollege möglicherweise viele Freiheiten genommen haben könnte. Sich immer wieder krank gemeldet hat.
Der AG wird aufmerksam und will mehr wissen.

AU-Bescheinigung darf der AG ab dem ersten Tag verlangen, gesetzlich keine Frage.
Allerdings muss der dann auch alle Kollegen nach den gleichen Masstäben messen, sollte das nur eine Massnahme gegen einen unbequemen SBV sein, oder auch nur so aussehen können, so dürfte der AG gewaltige Probleme bekommen, falls der Betroffene sich rechtliche Schritte als Antwort überlegt.
Ist der betroffene sb, so könnte sogar ein Verstoß gegen das AGG mit entsprechenden Strafzahlungen auf den AG zu kommen.
Der Ag sollte auch bedenken, dass der SBV nicht im Amt behindert werden darf, gegängelt oder .... könnte dem AG als Behinderung des Mandats ausgelegt werden, wenn da kein klares Fehlverhalten des AN/SBV nachweisbar sein sollte.
Ich würde dem Kollegen dringend anraten, sich mit einem Rechtsvertreter, Gewrkschaft oder RA, zu beraten und gegebenenfalls entsprechende Schritte ein zu leiten.

Nach meinem Wissen ist eine Abmahnuung zeitnah zu dem angemahnten Verstoß aus zu sprechen, bzw. schriftlich dar zu legen.
Der Ag dürfte Probleme bekommen, wenn er eine ABmahnung zur Krankheit androhen will, aber erst nach Ende der AU diese ausspricht/schreibt. Also solch eine Abmahnung direkt gerichtlich prüfen lassen.

Müßte der AG aber wissen und somit schaut mir solch eine Drohung eher nach stichelei, eventuell versuchtes Mobbing, versuchter Eingriff in die Geschäftsführung der SBV aus.

Jedenfalls Rechtsberatung schnellst möglich in Anspruch nehmen.

Gruß aus dem frisch verschneiten Bayerwald


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