Nachträgliches absegnen von Einstellungen (Einstellung)

christa, Bremen, Thursday, 14.03.2013, 17:06 (vor 4085 Tagen)

Hallo liebe Forum Mitglieder
Sachverhalt:
SBV zurzeit Dauerkrank und ich als Stellv.SBV hatte Urlaub.
Es haben in der Zwischenzeit Bewerbungsgespräche stattgefunden, wo auch eine Schwerbehinderte daran teil genommen hat.
Als ich jetzt aus dem Urlaub kam sollte ich die Stellungnahme unterschreiben, damit der Bewerber an geschrieben werden kann, dass er die Stelle bekommt.
Bin ich nachträglich dazu verpflichtet.
Wo kann ich das nachlesen.
Vielen dank
Christa :-)

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Christa


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