Nachträgliches absegnen von Einstellungen (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 14.03.2013, 17:27 (vor 4085 Tagen) @ christa

Hallo,

wer soll denn eingestellt werden. Der/ein Schwerbehinderter>

Wenn dem so ist, kannst Du ja schreiben, dass Du keine Einwende hast. Dann ist auch der AG zufrieden. Die SchwbV muss aber keine Stellungnahme abgeben.

Sofern sie aus welchen Gründen auch immer nicht teilgenommen hat, kann sie zum Verlauf auch keine Aussage machen, da auch ihr die "Glaskugel" fehlt. Aber, wenn ein Schwb eingestellt werden soll, hat man ja idR. nichts dagegen und dieses kann man dem AG dann mitteilen. Dieses auch ohne dass man am Bewerbungsgespräch teilgenommen hat und/oder den Betroffenen kennt.

Der AG MUSS die SchwbV beteiligen. Die SchwbV hat das Recht der Teilnahme, aber keine direkte Pflicht. Die Nichtteilnahme obwohl möglich könnte ggf eine Mandatspflichtverletzung darstellen, besonders wenn die Nichtteilnahme zu Nachteilen der Schwbs führt.

Es ist halt immer wichtig, dass erkennt nun ja auch ihr, dass man mehr als einen Stelli wählt. Genau um solche Probleme eben nicht zu bekommen.


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