Zusammenarbeit SBV & MAV (Allgemeines)

mako, Thursday, 14.03.2013, 18:10 (vor 4085 Tagen)

Hallo,

ich hatte gestern eine etwas eigenartige Situation bei der Ausübung meiner SBV-Tätigkeit:
Eine gleichgestellte Kollegin bei uns im Betrieb ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach über längere Zeiträume krankheitsbedingt ausgefallen. Aus diesem Grund hatte ich mich vergangenes Jahr an sie gewendet, um über evtl. Hilfen im Berufsalltag bzw. grundsätzlich Beratung anzubieten. Da ihre direkte Vorgesetzte ihr gegenüber sehr freundlich gesinnt ist und sie auch möglichst im Betrieb halten möchte, aber auf der anderen Seite davon sprach, dass grundlegend geklärt werden muss, ob und wie die Kollegin weiterarbeiten kann, vereinbarten wir ein Gespräch zu dritt.

Vor dem Gespräch ging zufälligerweise die Vorsitzende unserer MAV, die mit der Leitung und einer anderen Kollegin auch ein Gespräch hatte, an uns vorbei.
Zu Beginn „meines“ Gespräches saß die MAV - Vorsitzende auch mit im Raum und machte deutlich, dass sie unbedingt anwesend sein möchte. Da sowohl die Kollegin, als auch die Leitung nichts dagegen hatten, stimmte ich dem selbstverständlich auch zu.
Nun baute die Vorsitzende mir gegenüber Druck auf, indem sie, sichtlich erregt, nach dem Initiator für das Gespräch fragte. Da ich derjenige war, wollte sie wissen, weshalb die MAV, der ich auch angehöre, nicht informiert sei. Weil ich von der Kollegin nicht den direkten Auftrag hatte die MAV einzubeziehen und ich bis dato davon ausgegangen bin, dass ich nicht jedes Beratungsgespräch in der MAV-Sitzung erwähnen muss, hatte ich es tatsächlich nicht erwähnt.

Da die betroffene Kollegin bereits Leistungen des Integrationsamtes erhält, hatte ich mich bei dem zuständigen Sachbearbeiter über eine evtl. Anpassung dieser Leistungen informiert, auch dies erregte großen Unmut der MAV - Vorsitzenden und ich musste „Rede und Antwort stehen“, weshalb ich ohne Info an sie mit dem Integrationsamt gesprochen habe.
Nach dem Gespräch kam ich mir doch etwas bloßgestellt vor der schwerb. Kollegin und Leitung vor.

Meine konkreten Fragen sind:
- Muss ich die MAV über jedes Gespräch (geplant bzw. vergangen) informieren >>
(mir ist klar, dass spätestens wenn es um die Einleitung konkreter Maßnahmen
geht die MAV mit ins Boot muss; mir geht es eher um Beratungsgespräche)
- Bis dato habe ich es als Aufgabe der SBV gesehen ggf. auch mit dem
Integrationsamt Kontakt aufzunehmen. Dachte deshalb auch, dass ich hierfür keine
„Genehmigung“ der MAV brauche, insbesondere dann, wenn es um Erkundigungen geht
- Wie verhält es sich mit der Schweigepflicht: Darf ich in den MAV – Sitzungen
von Gesprächen mit schwerbehinderten Kollegen berichten, wenn ich nicht deren
ausdrückliches okay dafür habe >>
Bisher liefen bereits einige Gespräche mit schwerbehinderten bzw.
gleichgestellten Kollegen, die ausschließlich von der MAV – Vorsitzenden
geführt wurden. Nach meinem Verständnis, hätte doch die SBV bereits im Vorfeld
informiert werden müssen. Insbesondere bei den Gesprächen, wo es um die
Einleitung von Maßnahmen ging. Betrifft dies nicht auch Gespräche mit von
"schwerbehinderung bedrohten" Kollegen > Solch ein Gespräch hatte die
Vorsitzende vor "meinem" Gespräch, wie sich zufälligerweise herausstellte
Da diese bisher immer zu Gunsten der schwerbehinderten KollegInnen ausging,
hatte ich schon mehrfach freundlich auf die Einbeziehung der SBV hingewiesen.
Bislang ohne Erfolg....
- Wie kann ich die Vorsitzende dazu bewegen zukünftig die Rechte der SBV zu
beachten >
Leider ist die Zusammenarbeit mit der MAV-Vorsitzenden auch in der MAV etwas
heikel, da sie oft ihre Position mit der eines Vorgesetzten gleichsetzt. Dies
wurde auch schon öfter besprochen und Besserung gelobt...


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