Basiskommentar (Umgang mit Arbeitgeber)

Jürgen II, Thursday, 11.04.2013, 09:33 (vor 4057 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

ich hoffe, dass ihr alle Ostern gut überstanden habt. Ich habe von meiner Dienststelle ein dickes (faules) Osterei erhalten! :lookaround:

Unsere Dienststelle ist in vier Standorte in einer großen Stadt aufgeteilt. Die Fahrzeiten zwischen den Standorten dauern manchmal bis zu einer Stunde. Hin- und zurück sind das schon zwei Stunden. Eine Vollfreistellung habe ich nicht, weil wir nur 60 Schwerbehinderte haben. Da bei uns nichts mehr mündlich geht, wird alles schriftlich mit der Dienststellenleitung gemacht. Es türmen sich Papierberge auf, die ich irgendwie abbauen muss. Stellungnahmen zu Stellenbesetzungen, BEM, Anfragen usw. sind mittlerweile Standardaufgaben in der SBV. Ich habe teilweise Kolleginnen und Kollegen mit bösartigen Erkrankungen die einen erheblichen Betreuungsbedarf haben und ich muss Stunden lang Papier bearbeiten!!! Nun habe ich meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich täglich von 8:00 bis 10:00 Uhr SBV Arbeit mache (meine Büroarbeit). Beratungsgespräche kommen noch extra. Meine dienstlichen Aufgaben müssen dann liegen bleiben. Die Dienststelle ist nun der Auffassung, dass ich erst einmal meine dienstlichen Aufgaben zu machen hätte und dann die SBV Büroarbeit. Ich habe auf § 96 SGB hingewiesen (Die Funktion der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist ein Ehrenamt. Das Ehrenamt wird frei von Weisungen geführt.) Und im Basiskommentar (Feldes/Kamm/….) steht: Die Erledigung der Aufgabe als Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen hat Vorrang vor der Tätigkeit in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Eigentlich soweit alles klar! Nö denkste! Die Dienststelle lehnt den Basiskommentar ab und ist der Auffassung, dass nur der Gesetzestext für sie ausschlaggebend ist. Und nu> Klage vor dem Sozialgericht> Jetzt wird’s richtig belastend. Wie verhalte ich mich jetzt richtig>

LG Jürgen


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