Darf SBV vom AG Info über GdB/Merkmal erhalten? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

schimsbv, Stuttgart, Zuständigkeit bundesweit, Tuesday, 16.04.2013, 12:19 (vor 4035 Tagen)

Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage:

Von der PErsonalabteilung unserer Dienststelle hat die SBV Daten aller schwerbehinderten Menschen/anerkannt Gleichgestellten erhalten. Diese Daten enthielten - ohne dass dies die SBV eingefordert hatte - auch jeweils neben dem Namen und Vornamen auch Informationen zum
- Geburtsdatum
- GdB
- Merkmal

Zufällig hat eine ehemalige Person der SBV von diesen Daten erfahren und dies beanstandet.

Daher meine Frage:

Darf die SBV diese Information darüber
- erhalten und auch weiterhin
- nutzen>

Ich freue mich auf alle neuen Kontakte und bedanke mich im voraus für eure Antworten.
viele Grüße
schimsbv


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