Darf SBV vom AG Info über GdB/Merkmal erhalten? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage:
Von der PErsonalabteilung unserer Dienststelle hat die SBV Daten aller schwerbehinderten Menschen/anerkannt Gleichgestellten erhalten. Diese Daten enthielten - ohne dass dies die SBV eingefordert hatte - auch jeweils neben dem Namen und Vornamen auch Informationen zum
- Geburtsdatum
- GdB
- Merkmal
Zufällig hat eine ehemalige Person der SBV von diesen Daten erfahren und dies beanstandet.
Daher meine Frage:
Darf die SBV diese Information darüber
- erhalten und auch weiterhin
- nutzen>
Ich freue mich auf alle neuen Kontakte und bedanke mich im voraus für eure Antworten.
viele Grüße
schimsbv