BEM Gespräch oder Präventionsgespräch (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 17.04.2013, 18:16 (vor 4045 Tagen) @ hajue

Hallo,

» kann die Dienststelle einer Lehrkraft ein BEM Gespräch (§ 84 Abs. 2 SGB IX)
» anbieten, obwohl diese weit weniger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten
» dienstunfähig war>
Warum nicht, wäre doch ein guter Zug des AG, wenn er über seine pflichten hinaus solches anbietet. Weiter sind hier ja alle Tage, also auch arbeitsfreie welche in die AU hineinfallen mit zu zählen.

» Hätte er nicht stattdessen ein Präventionsgespräch nach § 84 (1) anbieten
» müssen.
Besteht denn eine mögliche Gefährdung> Größere/längere Krankenfehltage müssen nicht zwingend ein mögliche Gefährdung ergeben. Man stelle sich nur einmal einen komplizierten Bruch (Hüfte) mit längerer AU und ggf REHA vor. Wenn dieses dann ausgeheilt ist, kann man nicht von möglicher Gefährdung sprechen. Aber es kann dann sehrwohl ein Grund für ein BEM sich ergeben.

Aber wenn der AG ein BEM anbietet, wird damit auch dem § 84 Abs. 1 SGB IX genüge getan. Denn auch dort kann man ja dann alles klären.
» Viele Grüße
» hajü


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