BEM Gespräch oder Präventionsgespräch (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 18.04.2013, 20:32 (vor 4043 Tagen) @ hajue

Hallo,

» Habe ich schon gemacht. Hier bezieht sich der Begriff eigentlich immer nur
» auf Arbeitnehmer aus der Wirtschaft. Speziell würde mich interessieren, ob
» die Minderleistung auch bei einme Lehrer angewendet werden kann.
Klar! Es muss dann nur auf die Leistungen lt. ArbV als Lehrer bezogen werden.

» Vielleicht habe ich auch nicht richtig gesucht>
Könnte wohl sein. Denn hier findet man zB das Thema.

Wichtig auch, das SGB IX ist ein Schutzgesetz. Es soll also vor Nachteilen aus Gründen der Behinderung schützen. Es soll und darf keine Vorteile gegenüber
Nichtbehinderten bringen/ geben. Darauf haben Gerichte bei Urteilen zum SGB IX schon hingewiesen.

Daher muss hier die Minderleistung, der Grund dieser sich aus der anerkannten Behinderung ergeben. Sonst erfolgt alles, besonders etwa Schutz der Beschäftigten, wie bei Nichtbehinderten.


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