Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) (Allgemeines)

Nordstern, Niedersachsen/ Oldenburg, Monday, 22.04.2013, 08:55 (vor 4040 Tagen)

Hallo,

da eine Wiedereingleiderungsmaßnahme nach dem Hamburger Modell als gescheitert gilt , wenn der MA an sieben Tagen ausfällt, wie verhält es sich mit Terminen, die in den Zeitraum hineinfallen und keinen Aufschub dulden ( Gerichtstermine, wo das Erscheinen zwingend erforderlich ist ).

Wenn mehrere Termine in diesem Zeitraum da sind, ist die Maßnahme auch dann gescheitert, oder hat das keinen Einfluß >

Wie verhält es sich mit außergewöhnlichen Witerungsverhältnissen, wo der MA den Arbeitsplatz nicht erreichen kann >


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