Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) (Allgemeines)
Die Frage hat sich nach Lesen des " Hamburger Modells " geklärt.
Nur bei Krankheit über 7 Tage greift die Regelung.Somit bleiben z.B. Gerichtstermine davon unberührt.
Nein, es handelt sich nicht um einen aktuellen Fall.