Gerichtstermin während einer Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) (Allgemeines)

Nordstern, Niedersachsen/ Oldenburg, Monday, 22.04.2013, 10:17 (vor 4040 Tagen) @ Nordstern

Die Frage hat sich nach Lesen des " Hamburger Modells " geklärt.
Nur bei Krankheit über 7 Tage greift die Regelung.Somit bleiben z.B. Gerichtstermine davon unberührt.

Nein, es handelt sich nicht um einen aktuellen Fall.


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