Nicht-Einstellung eines sb-Bewerbers (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 12:21 (vor 4031 Tagen) @ mitsi

Hallo,

zuerst einmal auf die Einhaltung des § 81 Abs 1 Sätze 7,8 und 9 SGB IX achten und hinwirken. Auch der BR ist hie zu beteiligen, denn im Satz 7 wird er ja mit Hinweis auf § 93 SGB IX angesprochen.

Dann kann man nur in der Stellungnahme darauf hinweisen, dass man die Entscheidung des AG nicht mittragen kann und dieses ggf auch begründen. Doch verbindlich ist dieses für den AG nicht.

Dann bleibt nur ggf den BR auf die Seite der SchwbV zu bringen. Der könnte dann ggf handel.

Letztlich den BASchwb an seine Pflichten erinnern und auch dass ihm persönlich ein OWI gem. § 156 Abs 1 Satz 9 SGB IX drohen könnte.

Letztlich, dringend auf Schulung, denn hier scheint das notwendige Grundwissen nicht optimal zu sein.


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