Ablehnung (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2013, 14:27 (vor 4032 Tagen) @ jottde

Ablehnen kann der AN soviel wie er will. In einem "wilden" (= ungeregeltem) und vom AG allein durchgeführtem BEM-Verfahren dürfte das aber keinerlei Relevanz haben.
Es stellt sich die Frage, warum die AN-Vertretung (welches Recht gilt, ist aus deinem Profil leider nicht erkennbar) nach mittlerweile 9 Jahren Geltung des § 84 Abs. 2 SGB IX immer noch keine Vereinbarung mit dem AG verhandelt hat und warum diese AN-Vertretung nicht dem AG dieses "wilde" BEM nicht einfach untersagt.

Hat denn die SBV die AN-Vertretung schon mal auf ihre diesbezüglichen Pflichten hingewiesen >>>
Du hast doch diese Fragen schon mal vor mehreren Monaten gestellt.

ebenfalls grußlos

--
&Tschüß

Wolfgang


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