Ablehnung (BEM)

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 16:34 (vor 4032 Tagen) @ jottde

Hallo,

» Der BR ist der Meinung das im Falle einer Kündigung die AN besser "dran"
» sind wenn bei uns kein reguläres BEM stattfindet! Die Chancen stehen dann
» bei Gericht besser..
Da liegt der BR falsch!!!

Denn es würde nur ggf gekündigten etwas helfen, wenn der AG kein oder kein ausreichendes BEM anbietet. Aber auch dann wäre nur der AG dazu verpflichtet zu belegen, dass auch bei ordnungsgemäßem BEM die Kündigung unausweichlich gewesen wäre. Mehr nicht!

Man hat aber dem AN die große Chance genommen, bei ordnungsgemäßem und rechtzeitigem vom BR und ggf SchwbV als Fachleute und Vertreter der AN begleitetem BEM die Beschäftigung zu sichern. Also den Jon zu behalten und nicht ggf nur eine Chance vor dem ArbG wahrzunehmen.

Weiter öffnet der BR so dem AG ein BEM nach Nasenfaktor. Diese muss dann noch nicht einmal rechtswidrig sein, denn es gibt ja keine zingende in einer BV geregelte Gleichbehandlung als Pflicht.

» Was an meinem Profil stört>
Das es LEIDER unvollständig ist. So dass einem ggf wichtige Infos für optimale Antworten fehlen. Denn es sind die Werte "Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten)" nicht beantwortet.
Also, welches Arbeitsrecht/Gesetz gilt> Anzahl der Schwbs>

Fazit, obwohl man oft darauf hinweist, leider wohl nicht den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ..." gelesen. Denn dort haben wir das alles erläutert.

Weiter auch hier wieder der Hinweis:
Beiträge mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich schöner ;-)
Schlussfloskel haben wir nun ja gehabt, ggf beim nächsten Mal auch noch eine Anrede, "Hallo" reicht ja schon ;-)


» Ich wünsche allen einen wunderschönen "Tag der Arbeit!"


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