Nachrücken der GSBV? (Stellvertreter/in)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Tuesday, 30.04.2013, 15:57 (vor 4028 Tagen)

@all!
Im SGB IX §94 Abs.7 ist sinngemäß geschrieben, dass bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden der Stellvertreter automatisch nachrückt. Gilt das auch für die GSBV> Wenn also während einer Legislaturperiode der GSBV in Ruhestand geht, so rückt doch sein Stellvertreter auch in diesem Zusammenhang nach und ist bis zum Ende dieser Wahlperiode GSBV!!!>>>>

Danke und Gruß!
Matthias


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